Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser Grund muss so gravierend sein, dass dem Arbeitnehmer die Einhaltung einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Wichtige Gründe für einen berechtigten vorzeitigen Austritt sind insbesondere gesundheitliche Gründe, Vorenthaltung des Entgelts und Misshandlungen.
Gesundheitliche Gründe
Kann der Arbeitnehmer die Arbeit ohne Gefahr für seine Gesundheit nicht fortsetzen oder sind bereits Gesundheitsschäden eingetreten, berechtigt dies zum vorzeitigen Austritt. In diesem Fall müssen Sie ein ärztliches Gutachten einholen, dass die Beendigung der konkreten Tätigkeit empfiehlt. Dieses Gutachten sollten Sie dem Arbeitgeber vorlegen und dem Arbeitgeber eine Frist setzen, in der er eine neue Tätigkeit anbieten kann. Bietet er Ihnen keinen neuen Arbeitsplatz an, können Sie den vorzeitigen Austritt erklären. Auch wenn der Arbeitgeber es unterlässt die Arbeitnehmerschutzbestimmungen einzuhalten bzw. die Einhaltung verweigert, sind Arbeitnehmer zum Austritt berechtigt.
Vorenthaltung des Entgeltes
Ist der Arbeitgeber mit der Auszahlung des Gehalts in Verzug, können Sie dem Arbeitgeber eine Frist zur Zahlung des Entgelts setzen. Hält er die Frist nicht ein und wurde auch kein Insolvenzverfahren eröffnet, können Sie den vorzeitigen Austritt erklären.
Misshandlung, Ehrbeleidigung & Verleitung zu gesetzeswidrigen Handlungen
Begeht der Arbeitgeber Misshandlungen, Verletzungen des Sittlichkeit oder erhebliche Ehrverletzungen gegen den Arbeitnehmer oder dessen Angehörige, stellt dies einen Austrittsgrund dar. Ebenso kann der Austritt erklärt werden, wenn der Arbeitgeber es unterlässt, den Arbeitnehmer von solchen Handlungen durch Dritte zu schützen. Verleitet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu gesetzwidrigen Handlungen, berechtigt dies den Arbeitnehmer ebenfalls zum vorzeitigen Austritt.
Grundsätzlich nein. Dies wäre etwa dann ein Austrittsgrund, wenn der Arbeitgeber auch in Zukunft nicht bereit ist, die Vorschriften über die höchstzulässige Arbeitszeit einzuhalten. Sie sollten aber von einem Rechtsanwalt abklären lassen, ob im konkreten Fall eine vorzeitiger Austritt zulässig ist.
Wenn Sie einen vorzeitigen Austritt erklären, werden Sie so gestellt, wie wenn der Arbeitgeber Sie gekündigt hätte. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung und eine allfällige Abfertigung. Die Kündigungsentschädigung umfasst alle finanziellen Ansprüche, die Sie während der Kündigungsfrist bei einer Arbeitgeberkündigung hätten (Gehalt, Sonderzahlungen etc). Eine Entschädigung steht Ihnen aber nicht zu, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen austreten.
Wenn Sie einen vorzeitigen Austritt erklären, aber kein wichtiger, im Gesetz genannter, Grund vorliegt, wird das Arbeitsverhältnis dennoch beendet. Man spricht dann von einem unberechtigten vorzeitigen Austritt. In diesem Fall verlieren Sie den noch offenen Urlaub. Schon erhaltenes Urlaubsgeld, das über den aliquoten Teil hinausgeht, muss zurückgezahlt werden. Auch der Anspruch auf Sonderzahlungen kann verloren gehen. Zudem können vom Arbeitgeber Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn durch den Austritt ein Schaden entstanden ist (z.B. wenn ein Projekt durch den plötzlichen Ausfall nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden kann). Dies kann im Einzelfall sehr teuer werden.
Ein vorzeitiger Austritt kann schriftlich, mündlich oder sogar schlüssig erklärt werden. Es muss aber unzweifelhaft klar sein, dass der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis nicht mehr fortsetzen möchte. Eine bestimmte Form ist daher nicht vorgegeben.
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