Sie benötigen einen Rechtsanwalt in Salzburg? Von Gesellschaftsrecht über Insolvenzrecht bis hin zu Verkehrsrecht – Mit meinanwalt.at ermitteln Sie den passenden Rechtsanwalt für sich aus über 360 Anwälten in Salzburg.
Etwa ein Drittel aller Rechtsanwälte in Salzburg hat sich auf Liegenschafts- und Immobilienrecht oder Markenrecht spezialisiert. Alle Rechtsbereiche darüber hinaus verteilen sich ähnlich auf die weiteren Salzburger Anwälte. Üblicherweise vertreten Kanzleien in Salzburg jedoch Streitfälle aus mehreren Rechtsgebieten gleichzeitig.
Sie wollen einen Rechtsbeistand konsultieren - zum Beispiel in einer wirtschaftsrechtlichen Frage? Am Anfang Ihrer Suche steht die Frage nach anfallenden Kosten. Wenn Sie eine Rechtsschutz-Versicherung besitzen, kontaktieren Sie diese zunächst. Klären Sie ab, welche Leistungen Ihre Versicherung übernimmt und welche nicht. Rechtsschutzversicherungen bieten üblicherweise einen festgelegten Katalog an Rechtsstreitigkeiten an. Speziell bedürftige Personen können Verfahrenshilfe an dem jeweilig zuständigen Bezirksgericht beantragen.
Mit den Rechtsgebieten schaffen Sie sich einen ersten Überblick –Dank der Suchfunktion auf meinanwalt.at machen Sie rasch den für Ihr Anliegen passenden Rechtsanwalt ausfindig.
Grenzen Sie Ihre Suche mit dem Suchfeld oder Filter ganz einfach ein. Damit sind lange Wege Schnee von Gestern und Ihr Anwalt ganz in Ihrer Nähe.
Der erste Eindruck zählt – vor allem bei der Wahl Ihres Anwaltes. Eine erste Vorstellung über die Leistungen und Schwerpunkte Ihres Juristen gibt Ihnen das Anwaltsprofil. Welcher Rechtsanwalt in Frage kommt, entscheiden Sie hiermit ganz unkompliziert und schnell.
Die User-Bewertungen auf meinanwalt.at geben Ihnen Aufschluss über die jeweiligen Kompetenzen des gewünschten Rechtsanwaltes. Sie können zusätzlich Ihre eigenen Erfahrungen als Klient teilen.
Das Erstgespräch mit einem Juristen ist in der Regel kostenlos – trotzdem sollten Sie dies im Vorfeld klären. Bei der ersten Kontaktaufnahme erklären Sie Ihrem Anwalt Wünsche, Anliegen und Ziele mit. Für das bevorstehende persönliche Gespräch bereiten Sie relevante Verträge, Urkunden oder Korrespondenzen vor. Ihr Rechtsanwalt schafft sich so einen Überblick zur rechtlichen Ausgangslage.
Auf welche Art verrechnet wird, vereinbaren Sie im Erstgespräch mit Ihrem Anwalt. Ihr Rechtsbeistand kann die einzelnen Leistungen unterschiedlich berechnen – etwa nach Tarif, per Zeithonorar (z.B. nach Stundensatz) oder Pauschalbetrag.
Nachdem Sie alle offenen Fragen geklärt haben und mit Herangehensweise Ihrer Rechtsanwaltskanzlei einverstanden sind, beauftragen Sie die vereinbarten Schritte.
Verschiedene Faktoren beeinflussen, welches Gericht in Salzburg in Ihrem Fall zuständig ist. Ihr Rechtsanwalt prüft dies vor Beginn der Verhandlungen. Zivilgerichtliche Verfahren mit einem Streitwert von maximal EUR 15.000 verhandelt das Bezirksgericht in Salzburg. Im Fall von Außerstreitverfahren, Privatkonkursen, Exekutionen sowie in bestimmten strafrechtlichen Angelegenheiten ist das Bezirksgericht ebenfalls zuständig.
Außerdem existiert in Salzburg ein Landesgericht (Landesgericht für Zivilrechtssachen und Landesgericht für Strafsachen). Das Oberlandesgericht in Linz ist als Rechtsmittelgericht für Salzburg zuständig.
Im Fall eines niedrigeren Streitwertes ist eine außergerichtliche Einigung meist sinnvoll – dann schaltet sich ein geschulter Mediator zur Streitschlichtung ein. Diese Leistung bieten geschulte Rechtsanwälte in Salzburg an. Mediatoren und weitere zusätzlich qualifizierte Anwälte in Salzburg, finden Sie über unsere Suchfunktion.
Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Überstunden können in Österreich grundsätzlich bis zur Höchstarbeitszeit frei vereinbart werden. Liegen wichtige Gründe vor, darf der Arbeitnehmer Überstunden verweigern. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zeitausgleich oder einen Zuschlag von 50%.
HIER ZUM ARTIKEL ›Mit der Einführung der Bürgerkarte 2003 in Österreich kam es zu einer bedeutenden Erneuerung, welche die Bevölkerung jedoch anfangs nicht überzeugen konnte. Erst die Einführung der Handy Signatur 2004 erzielte Erfolg. Dennoch brauchte sie einige Zeit, bis sie gut aufgenommen wurde. In dieser Zeit verursachte die Handy-Signatur immer wieder scharfe Diskussionen. Wie in so vielen Bereichen, gibt es nämlich auch bei der digitalen Signatur nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken und Nachteile. Sowohl die Bürgerkarte, als auch die Handy-Signatur zählen zu der qualifizierten elektronischen Signatur, welche im Sinne der EU-Verordnung eIDAS mit qualifiziertem Zertifikat hergestellt wird. Qualifizierte elektronische Signaturen sind grundsätzlich mit der handschriftlichen Unterschrift gleichzustellen, wobei einige Ausnahmen im Gesetz verankert sind.
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