Privatkonkurs Neu – was Sie darüber wissen sollten

  • Abschöpfungsfrist wird von 7 auf 5 Jahre verkürzt
  • Entfall der Verpflichtung zum Versuch eines außergerichtlichen Ausgleichs
  • 10%-Mindestquote ist nicht mehr Voraussetzung

Abschöpfungsfrist auf 5 Jahre verkürzt

Ab 1. November 2017 ist der Privatkonkurs neu in Österreich in Kraft getreten. Wesentlichste Änderung ist, dass das Abschöpfungsverfahren von derzeit 7 Jahren auf 5 Jahre verkürzt wurde. Dies bedeutet für Konsumenten, dass die Zeit, in der der Schuldner auf das Existenzminimum beschränkt ist, deutlich gesenkt wurde.

Angebot zum Zahlungsplan nicht notwendig

Die Zustimmung der Gläubiger ist anders als beim Zahlungsplan im Abschöpfungsverfahren nicht notwendig - das galt schon bislang. Der Schuldner ist ab November aber nicht mehr verpflichtet, ein Angebot zum Zahlungsplan vorzulegen, wenn das Einkommen unter dem Existenzminimum liegt. Der Schuldner kann also gleich in das Abschöpfungsverfahren gehen. Ist kein pfändbares Einkommen vorhanden, muss der Schuldner aber mindestens einmal jährlich dem Gericht über die Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit berichten.

Scheidungsrecht
Scheidungsberatung
Ein Rechtsanwalt berät Sie 60 Minuten zu all Ihren Fragen rund um das Thema Scheidung.
ab 149 EUR inkl. USt.

10%-Mindestquote ist nicht mehr Voraussetzung

Bislang musste der Schuldner im Abschöpfungsverfahren eine Mindestquote von 10% der Schulden anbieten, damit eine Entschuldung erreicht werden kann. Diese Voraussetzung ist durch die Reform gänzlich entfallen. Zukünftig kann daher auch mit einer deutlich geringeren Quote ein Abschöpfungsverfahren vorgenommen werden.

Weiterhin werden mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens alle Exekutionen gestoppt werden und das gesamte Vermögen des Schuldners verwertet. 

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht

Sie haben eine rechtliche Frage zum Thema Privatkonkurs? Bei meinanwalt.at finden Sie eine große Auswahl an auf Insolvenzrecht spezialisierten Rechtsanwälten. Informieren Sie sich über Bewertungen anderer User.  

 

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Share on Social Media

auf Facebook teilen auf Twitter teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen

Aktuelle Artikel

Nach oben