Mag. Gernot Wilfling im Interview: Startups – welche rechtlichen Risiken Gründer kennen sollten!

Von der Rechtsformwahl in der Gründungsphase bis zur Finanzierung müssen Gründer Vieles beachten. Frühzeitige Rechtsberatung bei der Unternehmensgründung kann Kosten und Risiken minimieren. – Ein Interview mit dem Rechtsanwalt und Kapitalmarktexperten Mag. Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte

Mag. Gernot WILFLING | 11.01.2016 | Start-Up Beratung Seite drucken

meinanwalt.at: Herr Mag. Wilfling, Sie leiten bei Müller Partner Rechtsanwälte die Praxisgruppe Kapitalmarktrecht. Zusätzlich beraten Sie Start-ups. Welchen Mehrwert können sich Unternehmensgründer davon erwarten?

Mag. Gernot Wilfling: Erfolgreiche Start-ups kommen schneller mit kapitalmarktrechtlichen Themen in Berührung, als man denkt. Unter dieses rechtlich komplexe Rechtsgebiet fallen ja auch Crowdfunding, Finanzierungsrunden mit Investoren und klassische Projekt­finanzierungen über Banken. Meine Mandanten schätzen es, dass ich sie in Wachstumsphasen auch dabei professionell beraten kann. 

meinanawalt.at: Am Anfang steht für Unternehmensgründer die Rechtsformwahl. Worauf sollte man achten?

Mag. Gernot Wilfling:  Wesentlich sind aus meiner Sicht zwei Aspekte, die Haftung der Gründer und die Steuerbelastung. Darüber hinaus werden häufig weitere Kriterien genannt, etwa der flexiblere Rechtsrahmen bei Personengesellschaften oder der „Ruf der Rechtsform“. In der Praxis spielen diese Themen eine eher untergeordnete Rolle.

meinanawalt.at: Die Haftung ist ein wichtiges Thema – welche Rechtsform ist hier zu bevorzugen?

Mag. Gernot Wilfling: Eine beschränkte Haftung nur mit der geleisteten Einlage bietet etwa die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Diese beschränkte Haftung der Gesellschafter wird bei Start-ups allerdings oft konterkariert, weil Banken für Kredite in der Regel eine persönliche Mithaftung der Gründer verlangen. Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer Offenen Gesellschaft (OG) haften Gründer generell mit ihrem gesamten Vermögen für Schulden des Unternehmens. Bei der Kommanditgesellschaft (KG) haftet mindestens ein Gesellschafter mit seinem gesamten Vermögen, weitere Gründer können beschränkt haften (Kommanditisten).

meinanwalt.at: Welche steuerrechtlichen Aspekte müssen bei der Rechtsformwahl berücksichtigt werden?

Mag. Gernot Wilfling: Die GmbH ist selbst Steuersubjekt und muss von ihrem Gewinn 25% Körperschaftssteuer abführen. Ausschüttungen an die Gesellschafter werden mit weiteren 27,5% Kapitalertragsteuer belastet (insgesamt somit 45,625% Steuerlast). Bei Einzelunternehmen, OG und KG werden Gewinne bei den jeweiligen Gesellschaftern mit ihren individuellen Steuersätzen besteuert. Dieser hängt neben der Höhe des Unternehmensgewinns von den sonstigen Einkünften der Gesellschafter ab.

Meist ist die GmbH steuerlich dann günstiger, wenn ein Großteil der Gewinne im Unternehmen belassen wird, der Gewinn insgesamt sehr hoch ist oder hohe andere Einkünfte der Gesellschafter bestehen. Einzelunternehmen, OG und KG sind bei niedrigeren Gewinnen vorteilhaft und werden gern gewählt, wenn Nebeneinkünfte der Gesellschafter bestehen. Anfangsverluste dieser Unternehmen können nämlich mit anderen Einkünften gegengerechnet werden und damit die Steuerbelastung massiv mindern.

meinanwalt.at: Welche Vorteile bietet eine GmbH & Co KG?

Mag. Gernot Wilfling: Bei dieser „Mischform“ können die Gesellschafter Anlaufverluste verwerten und eine beschränkte Haftung erreichen. Einziger persönlich haftender Gesellschafter dieser speziellen Form der KG ist nämlich eine eigens zu diesem Zweck gegründete GmbH (für deren Schulden die Gesellschafter wiederum nur beschränkt mit der Einlage haften). Die Gründer werden beschränkt haftende Gesellschafter der KG. Wesentlicher Nachteil ist, dass zwei Gesellschaften gegründet und betrieben werden müssen, was sich bei eher geringen zu erwartenden Steuervorteilen häufig nicht rendiert.

meinanawalt.at: Welche weiteren rechtlichen Themen stellen sich für Gründer üblicherweise?

Mag. Gernot Wilfling: Abhängig von der konkreten Tätigkeit können eine Gewerbeanmeldung und eine Betriebsanlagengenehmigung erforderlich werden. Außerdem müssen Jungunternehmer eine Steuernummer und eine Umsatzsteueridentifikationsnummer beantragen. Im eigenen Interesse sollten Start-ups außerdem darüber nachdenken, ihr geistiges Eigentum zu schützen (Anmeldung von Marken, Mustern oder Patenten) und genau über Förderungen (inklusive Anwendbarkeit des Neugründungsförderungsgesetzes) Bescheid wissen. Mit all dem einen Rechtsanwalt zu beauftragen ist kostspielig. In einfacher gelagerten Fällen rate ich Mandanten daher, einige dieser Themen selbst zu übernehmen. Mit dem einen oder anderen praktischen Rat ist das in der Regel bewältigbar.

meinanawalt.at: Was sind häufige Fehler in der Gründungsphase?

Mag. Gernot Wilfling:  Meiner Erfahrung nach beschäftigen sich Gründer oft zu wenig mit ihren gegenseitigen Rechten und Pflichten. Das fällt meist erst auf, wenn man sich einmal nicht einig ist. Wer was (mit)bestimmen darf, was im Fall von Patt-Situationen gelten soll, in welchem Ausmaß Gewinne ausgeschüttet werden und wie der Ausstieg aus der Gesellschaft erfolgen kann, ist enorm wichtig. Diese Themen sollten bei der Gründung geregelt werden. Hier zahlt es sich aus, umfassende Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Ein Rechtsstreit im Nachhinein ist um ein Vielfaches teurer. Stillstand im Unternehmen aufgrund gegenseitiger Blockaden kann sogar existenzbedrohend sein.  

meinanawalt.at: Ein großes Thema für Start-Ups ist die Finanzierung. Welche Möglichkeiten haben sich durch die neuesten Änderungen im Kapitalmarktrecht ergeben?

Mag. Gernot Wilfling: Start-ups können jetzt viel leichter größere Beträge von einer Vielzahl an Anlegern einsammeln. Bis zu 1,5 Millionen Euro ist dafür meist nur ein Informationsblatt nach dem neuen Crowdfunding-Gesetz erforderlich (vgl auch den Artikel von Mag. Wilfling: Crowdfunding und KMU-Finanzierung leicht(er) gemacht). Bis zu 5 Millionen Euro reicht ein vereinfachter Kapitalmarktprospekt, der inhaltlich im Vergleich zu „echten“ Kapitalmarktprospekten deutlich reduzierte Anforderungen hat. Beratungskosten sind damit freilich weiterhin verbunden. Das aws (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mbH) fördert diese jedoch mit bis zu 50% Zuschuss (Details siehe Mag. Wilfling: Weg vom Bankkredit im Wirtschaftsblatt).

meinanawalt.at: Welche Finanzierungsformen kommen häufig vor?

Mag. Gernot Wilfling: In letzter Zeit sind qualifizierte Nachrangdarlehen sehr beliebt. Die einzelnen Anleger geben dabei dem Unternehmen jeweils ein Darlehen und bekommen dafür Zinsen, die regelmäßig höher sind als Sparbuchzinsen und auch aus Sachwerten (etwa Produkte oder Gutscheine des Unternehmens) bestehen können. Am Ende der vereinbarten Laufzeit wird der Darlehensbetrag zurückbezahlt. Zinszahlungen und Rückzahlungen erfolgen jedoch nur, wenn das Unternehmen wirtschaftlich dazu in der Lage ist. Der populäre Fußballverein Rapid Wien finanzierte auf diese Weise etwa kürzlich einen Teil seines neuen Stadions.

Darüber hinaus kommen Genussscheinmodelle und echte Unternehmensbeteiligungen (etwa Aktienangebote) vor. Kapitalintensive Unternehmen finanzieren ihr Wachstum auch gern durch Unternehmensanleihen, allerdings häufig erst in etwas fortgeschritteneren Unternehmensstadien. Die Suche nach der für ein Start-up passenden Finanzierungsform ist rechtlich und wirtschaftlich anspruchsvoll. Ich lade Interessierte daher in der Regel zu einem kostenlosen Orientierungsgespräch ein. Als Einstieg in die Materie hilft außerdem ein Informationsschreiben der Finanzmarktaufsichtsbehörde.

meinanawalt.at: Welche rechtlichen Probleme können für Gründer bei einem Einstieg von Investoren entstehen?

Mag. Gernot Wilfling: Im Austausch für Investorengelder geben Jungunternehmer einen Teil ihres Einflusses auf das Unternehmen ab und müssen regelmäßig Informationspflichten sowie Überwachungs- und Mitspracherechte der Investoren in Kauf nehmen. Das ist aber nicht zwingend ein Nachteil. Investoren in frühen Unternehmensstadien sind häufig selbst erfolgreiche Unternehmer und helfen dem Start-up neben finanziellen Mitteln auch mit ihrer Erfahrung. Für diese Investoren hat sich in letzter Zeit der Begriff „Business Angels“ etabliert.

meinanawalt.at: Start-Ups möchten oft auch junge Talente in Form von Mitarbeiter-Beteiligung an sich binden. Welche Möglichkeiten gibt es hier?

Mag. Gernot Wilfling: Qualifizierte Mitarbeiter im Unternehmen zu halten oder überhaupt erst zu bekommen, ist für Start-ups, die nicht mit hohen Gehältern locken können, naturgemäß schwierig. Im Gründungsstadium führt dies häufig dazu, dass der Jungunternehmer mit der Geschäftsidee andere, für die Entwicklung des Unternehmens wichtige Personen als Partner direkt am Unternehmen mitbeteiligt.

Nach der Gründungsphase werden wichtigen Mitarbeitern gern Optionen eingeräumt. Die Begünstigten erhalten also das Recht, Anteile am Unternehmen zu günstigen Konditionen zu erwerben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wegen gesetzlicher Hindernisse (Notariatsaktspflicht bei der GmbH!) wird zum Teil versucht, statt einer direkten Beteiligung am Unternehmen Mitarbeiter vertraglich eine möglichst identische Stellung einzuräumen (gern als „phantom shares“ bezeichnet).

In beiden Fällen sind zahlreiche gesellschafts-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Themen zu beachten. Man sollte hier unbedingt einen Berater hinzuziehen.

meinanwalt.at: Vielen Dank für das Gespräch!

 

Zu Person:

Mag. Gernot Wilfling ist Partner und Leiter der Praxisgruppe Kapitalmarktrecht bei der renommierten Wiener Wirtschaftskanzlei Müller Partner Rechtsanwälte. Zu seinen Beratungsschwerpunkten zählt neben dem Kapitalmarktrecht und der Start-Up Beratung insbesondere auch das Gesellschaftsrecht, Venture Capital & Private Equity und Compliance. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Wilfling bei meinanwalt.at sowie auf der Website von Müller Partner Rechtsanwälte.

 

Bild: ©Bigstock

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