Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen – welche Verträge dürfen Minderjährige abschließen?

Verdienen Jugendliche ihr erstes Einkommen, stellt sich bald die Frage, was sie damit alles machen können und welche Verpflichtungen Sie eingehen dürfen – ein Auto kaufen, eine Reise buchen oder einen Kredit aufnehmen?

13.10.2015 | Zivilrecht Seite drucken

Was ist Geschäftsfähigkeit?

Grundsätzlich muss zwischen Deliktsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit unterschieden werden. Während die Deliktsfähigkeit die strafrechtliche Verfolgung ab einem bestimmten Alter meint, handelt es sich bei der Geschäftsfähigkeit um die Möglichkeit, Rechtsgeschäfte verbindlich abzuschließen zu können. Die Fähigkeit von Kindern und Jugendlichen verschiedene Rechtsgeschäft vorzunehmen, ist vom Alter abhängig.

Kinder unter 7 Jahren

Kinder unter 7 Jahren sind absolut geschäftsunfähig und können selbst keine Verträge abschließen. Dies können nur die gesetzlichen Vertreter, also der Vater oder die Mutter. Ausnahme sind jedoch kleine Einkäufe, die auch Kinder in diesem Alter üblicherweise vornehmen (Taschengeldgeschäfte): ein Eis kaufen oder einen Kaugummi.

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Kinder zwischen 7 und 14 Jahren

Kinder von 7 bis 14 Jahren sind beschränkt Geschäftsfähig. Auch Sie können nur kleinere Geschäfte des täglichen Lebens  - entsprechend ihrem Alter – vornehmen: etwa der Kauf von Kinokarten oder Spielzeugen. Werden umfangreichere Verträge abgeschlossen, sind diese zunächst schwebend unwirksam und können durch Zustimmung der gesetzlichen Vertreter Gültigkeit erlangen. Wird diese Zustimmung nicht erteilt, ist das Geschäft nichtig.

Es ist jedoch möglich, Geschenke anzunehmen, wenn damit keine Verpflichtungen für das Kind verbunden sind. Zulässig ist es daher, einem Kind einen Fernseher zu schenken. Nicht dagegen eine Eigentumswohnung, weil hierdurch verschiedene Pflichten (etwa Betriebskosten oder Verwaltungskosten) verbunden sind.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren

Jugendliche Minderjährige sind sogenannte mündige Minderjährige. Sie können über Sachen, die ihnen zur feien Verfügung überlassen wurden (Taschengeld, Geschenke) sowie über ihr eigenes Einkommen frei verfügen. Hier ist nur die Einschränkung wichtig, dass sie dadurch nicht die Befriedigung ihrer Lebensbedürfnisse gefährden. Die Ausgaben müssen daher im Verhältnis zum Einkommen stehen.

Beispiel: Ein Jugendlicher mit einem Einkommen von EUR 500 wird sich kaum zur monatlichen Ratenzahlung von EUR 300 für ein Auto verpflichten können, ohne seinen Unterhalt zu gefährdenden.

Zudem können sich Jugendliche in diesem Alter zu bestimmten Dienstleistungen verpflichten (etwa Gartenarbeiten oder Begleitdienste). Der Abschluss eines Ausbildungs- oder Lehrvertrages bedarf dagegen der Zustimmung der Eltern.

Erwachsener ab 18 Jahren

Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs erlangt man die volle Geschäftsfähigkeit. Es ist nun möglich, jede Art von Vertrag abzuschließen, sei es einen Arbeitsvertrag, einen Mietvertrag oder einen Kreditvertrag. Ein Mitspracherecht der Eltern besteht nun nicht mehr.

 

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