Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wenn Steuergestaltungen, wie zum Beispiel Umgründungen, vorgenommen werden, darf die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden, insoweit es dafür keine triftigen außersteuerlichen Gründe gibt. Dies ergibt sich aus dem Missbrauchstatbestand des § 22 BAO. Nach der VfGH-Rechtsprechung (10.10.2018, G49/2017) kann ein Sachverhalt, der unter § 22 BAO fällt, aber auch gleichzeitig finanzstrafrechtliche Folgen nach § 33 Abs 1 FinStrG haben - nämlich dann, wenn nicht ordnungsgemäß offengelegt wurde. Stellt sich die Frage: Was muss der Behörde alles offengelegt werden?
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie planen, ein Haus zu bauen und sind auf der Suche nach dem passenden Baugrund? Wenn die Lage und Größe Ihres Favoriten passt, sollten Sie dennoch nicht sofort zugreifen, sondern bestimmte Punkte unbedingt beachten, bevor Sie einen Kaufvertrag abschließen. Insbesondere das Grundbuch und der Flächenwidmungsplan sollten sorgfältig geprüft werden.
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