Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Arbeitnehmer haben bei Kündigung durch den Arbeitgeber Anspruch auf Freizeit für die Jobsuche von 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit in der Kündigungsfrist. Dies gilt auch für teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie wollen selbst bestimmen, wer Sie im Fall eines Verlustes der Geschäftsfähigkeit vertreten soll? – Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht können Betroffene vorab bestimmen, wer für Sie im Krankheitsfall entscheiden kann.
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