Rechtsanwalts-Übersicht für Konsumentenschutz in Wiener Neustadt

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Konsumentenschutz und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Wiener Neustadt? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Wiener Neustadt mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Wiener Neustadt mit einer anderen Spezialisierung als Konsumentenschutz suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Konsumentenschutz in Wiener Neustadt
01
Dr. Stephan FOGLAR-DEINHARDSTEIN
Dr. Stephan FOGLAR-DEINHARDSTEIN Erb­recht | Bank- und Kapitalmarkt­recht | Datenschutz­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Versicherungs­recht | Vertrags­recht | Konsumentenschutz | Zivil­recht
2700 Wiener Neustadt Bahngasse 25 marker
0 Bewertungen
02
Dr. Helmut KIENTZL Scheidungs­recht | Familien­recht | Unternehmens­recht | Konsumentenschutz | Bau­recht
2700 Wiener Neustadt Rudolf Diesel-Straße 26 marker
0 Bewertungen
03
Dr. Markus LÖSCHER, LL.M. (WU) Erb­recht | Straf­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Konsumentenschutz | Liegenschafts- und Immobilien­recht
2700 Wiener Neustadt Wiener Straße 14-16 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Konsumentenschutz"

Rechtsnews

Seit 1998 ist die Gebühren Info Service GmbH (GIS) mit der Einbringung und Abrechnung der österreichischen Rundfunkgebühren beauftragt. Die Gesellschaft vollzieht somit das Rundfunkgebührengesetz und unterliegt daher den Weisungen des Bundesministeriums für Finanzen. Seit 2001 ist die GIS ist ein hundertprozentiges Tochterunternehmen des ORF.

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Konsumenten müssen nach einer Entscheidung des OGH in einem Online-Shop unmittelbar vor dem Kauf auf die wesentlichen Eigenschaften einer Ware hingewiesen werden. 

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Werbe-Mails oder Werbe-Anrufe sind ohne vorherige Zustimmung des Empfängers grundsätzlich unzulässig – eine Ausnahme besteht bei Werbe-Mails im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung. Bei Verstoß drohen hohe Verwaltungsstrafen. Das Werbeverbot gilt auch im B2B-Bereich.

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