Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Vermieter dürfen bei Altbauten und bei geförderten Mietwohnungen nicht unbeschränkt den Mietzins erhöhen. Vielmehr müssen Sie sich an den gesetzlichen Richtwert halten. Ist der Mietzins höher als gesetzlich erlaubt, kann der Mieter eine Herabsetzung vor einer Schlichtungsstelle beantragen.
HIER ZUM ARTIKEL ›In vielen Branchen sind All-in-Verträge zum Standard geworden. Sie legen ein pauschales Entgelt für alle Arbeitsleistungen inklusive Überstunden fest. Aber auch bei All-in-Verträgen ist das Arbeitszeitgesetz einzuhalten und der kollektivvertraglich festgelegte Mindestlohn darf nicht unterschritten werden.
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