Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber die Kosten für Bildungsmaßnahmen vom Arbeitnehmer zurückverlangen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.
HIER ZUM ARTIKEL ›„Ärztliche Bestätigung erst am 3. Tag“, „keine Kündigung im Krankenstand“ und weitere Irrtümer, die immer wieder zu hören sind. Hier lassen sich die 5 häufigsten Irrtümer im Arbeitsrecht nachlesen und was nun wirklich stimmt.
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