Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Neue Selbstständige erzielen Einkünfte aus betrieblicher Tätigkeit, für die sie keinen Gewerbeschein benötigen. Wird eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten, müssen Beiträge für Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gezahlt werden.
HIER ZUM ARTIKEL ›Stirbt eine Person, geht das Vermögen nicht automatisch auf die Erben über. Vielmehr muss vorher ein Verlassenschaftsverfahren durchgeführt werden. Zuständig für die Abwicklung ist nicht ein Gericht, sondern ein Notar. Welche Aufgaben er dabei konkret hat, erläutern wir Ihnen in dem folgenden Beitrag.
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