Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wer Waren über das Internet bestellt hat einen großen Nachteil: Online ist es kaum möglich, Produkte so zu überprüfen, wie man es im realen Leben tun würde, und somit schwierig abzuklären, ob die Ware den eigenen Vorstellungen auch tatsächlich entspricht. Auch ist ein Kauf leichtfertig getätigt – es erfordert oft nur einen Klick und schon ist man um einen Gegenstand reicher. Um den mit dem Online-Kauf verbundenen Gefahren vorzubeugen und dem Kunden den Einkauf über das Internet zu erleichtern, hat die EU schon 1997 durch eine Richtlinie die Regelungen innerhalb der Union vereinheitlicht und unter anderem ein Rücktrittsrecht geschaffen. 2014 wurden die Rechte des Verbrauchers in einer neuen Richtlinie nun weiter gestärkt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Viele ältere Menschen möchten auch in der Pension nicht untätig sein und einer Beschäftigung nachgehen. Aber wie wirkt sich das auf die Pension aus und welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Konsequenzen hat das?
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