11 Anwälte - in Schärding/Inn
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Mag. Werner HAMMERL Unternehmens­recht | Wirtschafts­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht
4780 Schärding/Inn Stadtplatz 40 marker
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4780 Schärding/Inn Lamprechtstraße 2 marker
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Dr. Gerlinde RACHBAUER Scheidungs­recht | Familien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verwaltungs­recht | Zivil­recht
4780 Schärding/Inn Burggraben 6 marker
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4780 Schärding/Inn Oberer Stadtplatz 45 marker
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Dr. Karl WAGNER Europa­recht | Gesellschafts­recht | Insolvenz­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht
4780 Schärding/Inn Wieninger Straße 3 marker
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Dr. Maria WEIDLINGER Scheidungs­recht | Familien­recht | Gesellschafts­recht | Insolvenz­recht
4780 Schärding/Inn Passauer Straße 13 marker
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Dr. Markus BRANDT Wirtschafts­recht | Insolvenz­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Familien­recht | Straf­recht | Scheidungs­recht
4780 Schärding/Inn Silberzeile 9 marker
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4780 Schärding/Inn Schulstraße 6 marker
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Mag. Christoph DANNER Insolvenz­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Unternehmens­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht
4780 Schärding/Inn Lamprechtsstraße 2 marker
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4780 Schärding/Inn Tummelplatzstraße 5 marker
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Rechtsnews & Expertentipps

Expertentipp

Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.

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Expertentipp

Bei einem Verstoß gegen das Finanzstrafrecht können, wie im Strafrecht, Geldstrafen und/oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Was dem Täter aber meist nicht bewusst ist, ist, dass ein Verstoß gegen das Finanzstrafrecht auch zu einem Wegfall oder Entzug der Gewerbeberechtigung führen kann!

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Expertentipp

Am 21.3.2016 ist das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) in Kraft getreten. Das HIKrG, mit dem die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie 2014/17/EU umgesetzt wird, ist auf alle nach dem 20.3.2016 geschlossenen hypothekarisch besicherten Verbraucherkredite (unabhängig vom Verwendungszweck) anzuwenden sowie auf alle Verbraucherkredite, die dem Erwerb oder Erhalt von Eigentumsrechten an unbeweglichen Sachen dienen (auch ohne hypothekarische Besicherung). Die neuen, strengeren Regeln werden die Gewährung von Krediten künftig erschweren.

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