11 Anwälte - in Saalfelden am Steinernen Meer
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Rechtsanwaltskanzlei Mag. Markus Scheer
Rechtsanwaltskanzlei Mag. Markus Scheer Zivil­recht | Medizin­recht | Unternehmens­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht
5760 Saalfelden am Steinernen Meer Mittergasse 9, Top 9 marker
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Dr. Hubert HEUGENHAUSER Liegenschafts- und Immobilien­recht
5760 Saalfelden am Steinernen Meer Leoganger Straße 19 marker
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Mag. Angelika VITZTHUM-MILLINGER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Arbeits­recht | Verkehrs­recht | Verwaltungs­recht
5760 Saalfelden am Steinernen Meer Almerstraße 2/Top 3 - Stadtgalerie marker
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Mag. Bernd MOSER Scheidungs­recht | Erb­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Familien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht
5760 Saalfelden am Steinernen Meer Mühlbachweg 2 marker
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Mag. Christoph KÜHNL Straf­recht | Verkehrs­recht | Versicherungs­recht | Vertrags­recht | Zivil­recht
5760 Saalfelden am Steinernen Meer Ritzensesstraße 23/1 marker
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Mag. Dr. Siegfried KAINZ Liegenschafts- und Immobilien­recht | Bauträger­recht
5760 Saalfelden am Steinernen Meer Lofererstraße 46 marker
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Mag. Erich FRENNER Straf­recht | Verkehrs­recht | Verwaltungsstraf­recht | Zivil­recht
5760 Saalfelden am Steinernen Meer Lofererstraße 46 marker
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Mag. Michael RETTENWANDER Familien­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Miet­recht | Sport­recht | Scheidungs­recht
5760 Saalfelden am Steinernen Meer Almerstraße 2/Top 3 - Stadtgalerie marker
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Mag. Michaela UNTERRAINER Sport­recht | Zivil­recht
5760 Saalfelden am Steinernen Meer Lofererstraße 16/5 marker
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10
5760 Saalfelden am Steinernen Meer Almer Straße 5 marker
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Rechtsnews & Expertentipps

Expertentipp

Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.

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Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Rechtsnews

Elektro-Scooter mit Straßenzulassung sind ein bedeutender Schritt in der Sparte der Elektromobilität. Insbesondere in den dicht besiedelten Städten erfreut sich die neue Mobilitätsform enormer Beliebtheit. Dies ist auf mehreren Gründen zurückzuführen. Zum einen ist die Verwendung des originellen Fortbewegungsmittels einfach. Zum anderen sind die elektrischen Gefährten eine leise und umweltfreundliche Alternative zu dem bewährten Auto. Diese neue Technologie beinhaltet jedenfalls reformierte Gesetze.

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