Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Elektro-Scooter mit Straßenzulassung sind ein bedeutender Schritt in der Sparte der Elektromobilität. Insbesondere in den dicht besiedelten Städten erfreut sich die neue Mobilitätsform enormer Beliebtheit. Dies ist auf mehreren Gründen zurückzuführen. Zum einen ist die Verwendung des originellen Fortbewegungsmittels einfach. Zum anderen sind die elektrischen Gefährten eine leise und umweltfreundliche Alternative zu dem bewährten Auto. Diese neue Technologie beinhaltet jedenfalls reformierte Gesetze.
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