Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Werbe-Mails oder Werbe-Anrufe sind ohne vorherige Zustimmung des Empfängers grundsätzlich unzulässig – eine Ausnahme besteht bei Werbe-Mails im Rahmen einer bestehenden Kundenbeziehung. Bei Verstoß drohen hohe Verwaltungsstrafen. Das Werbeverbot gilt auch im B2B-Bereich.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bewertungen sind heute vielfach die Basis für unsere Kaufentscheidungen. Sie spielen daher eine große Rolle für Unternehmen aber auch für Kunden. Sie sind der Schnittpunkt, an dem sich Interessen von Bewerter und Bewertetem treffen und damit oft der Ausgangspunkt für Rechtsstreitigkeiten.
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