Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Nicht immer bedeutet eine Erbschaft, dass der Erbe auch wirklich reicher wird. Stirbt eine Person und hat zum Todeszeitpunkt Verbindlichkeiten angehäuft – bspw. noch nicht abbezahlte Autos, Hypotheken oder überzogene Konten – stellt sich die Frage nach der Haftung der Erben. Die Antwort ist einfach: Erben sind nicht verpflichtet, die Verbindlichkeiten des Erblassers zu übernehmen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten den Schulden zu entkommen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Es tritt ein Schadensfall ein, jedoch weist die Rechtsschutzversicherung die Abdeckung dessen ab. Die Details der Rechtsschutzdeckung müssen überprüft werden, am besten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt. Denn in manchen Fällen, kann doch noch von der Rechtsschutzdeckung Gebrauch gemacht werden.
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