Das Testamentsregister ist eine zentrale Datenbank, in der Testamente aber auch Erbverzichtserklärungen hinterlegt werden können. Nicht das eigentliche Dokument als solches wird im Register vermerkt, sondern nur ein Vermerk, dass ein Testament zu einem bestimmten Zeitpunkt erstellt wurde. Dies ist insofern wichtig, da es oft vorkommt, dass im Laufe des Lebens Personen mehrere Testamente aufsetzen bzw. diese immer wieder ändern. Um zu gewähren, dass wirklich das letztgültige Testament bzw. der letzte Wille bei einem Erbschaftsfall berücksichtigt wird ist es sehr sinnvoll dieses in das Testamentsregister eintragen zu lassen. Sollte der Erblasser versterben so können sofern ein Dokument in das Testamentsregister eingetragen ist Gerichte, Anwälte und Notare das Testamentsregister einsehen und prüfen ob ein entsprechendes Dokument eingetragen wurde. Gerichte sind in Österreich außerdem dazu verpflichtet, im Zuge eines Verlassenschaftsverfahrens das Register nach letztgültigen Testamenten zu durchsuchen
Die Eintragung oder Registrierung des Testaments im Testamentsregister erfolgt entweder über einen Anwalt oder über einen Notar und kostet ca. 25 Euro. Je nachdem ob der Rechtsberater das eventuell selbst erstellte Testament noch prüft oder ein Testament selbst aufsetzt können Sie mit Gesamtkosten von ca. 300 bis 600 Euro rechnen, je nach Fall. In jedem Fall sollten Sie vor der Eintragung im Testamentsregister das Testament, sofern es älter ist oder selbst verfasst, auf alle Fälle von einem Professionisten auf Rechtskonformität prüfen lassen. Auch wenn ein Testament im Testamentsregister hinterlegt ist bedeutet dies nicht automatisch, dass es auch der österreichischen Gesetzeslage entspricht und somit gültig ist.
Auf www.meinanwalt.at finden Sie zahlreiche Experten zum Thema Erbrecht welche Sie auch bezüglich der Eintragung in das Testamentsregister gerne beraten!
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