Nach Verboten in anderen europäischen Ländern ist es nun ab 1. Mai auch in Österreich verboten, im Auto zu rauchen, wenn sich im Fahrzeug eine Person unter 18 Jahren befindet. Dabei trifft das Rauchverbot nicht nur den Lenker. Wenn sich eine minderjährige Person im Pkw befindet, darf der Fahrer, Beifahrer, der Jugendliche oder sonstige Insassen nicht rauchen. Wenn Sie gegen das Verbot verstoßen, droht ab 1. Juni 2018 eine Verwaltungsstrafe (Organstrafverfügung) in der Höhe von zumindest EUR 50, im Widerholungsfall drohen Strafen bis zu EUR 1.000. Die Strafe ergeht aber immer gegen den Lenker. Eine Ausnahme des Verbots gilt hingegen für Taxis.
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