Unterhaltspflicht der Großeltern gegenüber Enkelkindern – wann muss gezahlt werden?

Sind die Eltern nicht in der Lage für den Unterhalt der eigenen Kinder aufzukommen, trifft die Großeltern eine Leistungsverpflichtung. Die Unterhaltspflicht entsteht aber nicht schon dann, wenn die Hereinbringung der Unterhaltsbeträge bei den Eltern auf Schwierigkeiten stößt.

Großeltern sind zur Leistung von Unterhalt verpflichtet

Sind die Eltern nicht in der Lage, den Unterhalt für ihr Kind zu leisten, sind die Großeltern verpflichtet, für den Unterhalt aufzukommen. Die fehlende Leistungsfähigkeit der Eltern kann unterschiedliche Gründe haben: in vielen Fällen sind sie viell. wirtschaftlich nicht in der Lage für einen angemessenen Unterhalt zu sorgen. Auch wenn die Eltern verstorben sind, treten die Großeltern an ihre Stelle. Sind die Eltern gänzlich erwerbsunfähig oder nicht mehr am Leben, tritt die Unterhaltspflicht der Großeltern grundsätzlich im vollen Umfang ein. Können die Eltern nur einem Teil der Unterhaltsverpflichtung nachkommen, müssen die Großeltern den Rest bezahlen.

Für die Beurteilung der Unterhaltsverpflichtung der Großeltern ist ein wesentliches Kriterium, ob die Eltern nach ihren Kräften zur Leistung des Unterhalts nicht imstande sind. Eltern sind verpflichtet bei Anspannung ihrer Kräfte ihrer Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Sind die Eltern voll erwerbsfähig, wird eine Unterhaltsverpflichtung der Großeltern wohl auszuschließen sein. Die Rechtsprechung geht hierbei auch von einem fiktiven, erzielbaren Einkommen aus, um die Zahlungsverpflichtung der Großeltern auszuschließen.

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Wichtig ist auch die Einschränkung, dass eine Unterhaltspflicht nicht schon dann entsteht, wenn die Hereinbringung der Unterhaltsbeträge auf Schwierigkeiten stößt – z.B. wenn der Unterhalt nicht rechtzeitig oder vollständig hereingebracht werden kann –  oder die Eltern sich an einem unbekannten Ort aufhalten. Zudem spielt es für die subsidiäre Unterhaltsverpflichtung der Großeltern keine Rolle, ob es sich um eheliche oder uneheliche Kinder handelt.

Wie viel Unterhalt muss gezahlt werden?

Die Leistungsverpflichtung der Großeltern ist allerdings beschränkt. So sind Großeltern nur so viel verpflichtet zu zahlen, dass sie den eigenen angemessenen Unterhalt nicht gefährden. Zudem mindert sich der Unterhaltsanspruch des Kindes, wenn es über eigenes Vermögen verfügt, das für den Unterhalt herangezogen werden kann. Die Zahlungsverpflichtung ist auch insoweit eingeschränkt, als die Großeltern nur so viel bezahlen müssen, wie dies die Eltern müssten. Haben die Großeltern ein hohes Einkommen, bemisst sich der Unterhaltsanspruch dennoch nach dem Anspruch der Kinder gegenüber den Eltern.

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Müssen alle 4 Großeltern zahlen?

Prinzipiell sind alle 4 Großeltern anteilsmäßig zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Eine bestimmte Reihenfolge gibt es also nicht. Wird nur ein Großelternteil in Anspruch genommen, kann dieser im Rahmen des Gerichtsverfahrens einwenden, dass auch die anderen Großeltern zum Unterhalt beitragen müssen. Übernimmt ein Elternteil die Betreuung des Kindes, ist er nicht zu Leistung von Unterhalt verpflichtet, sondern erbringt auf diesem Wege seine Leistung.

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