Sachwalterschaft in Österreich – Was ist das?

Was ist Sachwalterschaft? Wann wird ein Sachwalter bestellt? Welche Pflichten hat ein Sachwalter? – Diese und andere Fragen beantworten wir Ihnen in diesem Beitrag.

Was ist Sachwalterschaft?

Ist eine Person aufgrund einer psychischen Krankheit oder geistigen Behinderung nicht mehr in der Lage, für sich zu sorgen und die eigenen Angelegenheiten zu erledigen, wird dieser Person vom Gericht eine gesetzliche Vertretung zur Seite gestellt. Ist beispielsweise eine Person an Altersdemenz erkrankt und nicht mehr in der Lage die eigenen Bankgeschäfte und Behördengänge zu erledigen, wird ein Sachwalter bestellt. Dieser übernimmt die gesetzliche Vertretung der betreffenden Person und kümmert sich um deren Bankangelegenheiten. 

Die Sachwalterschaft kann sich auf bestimmte Bereiche beschränken – etwa den Abschluss von bestimmten Rechtsgeschäften und die Vermögensverwaltung – oder alle Angelegenheiten der betroffenen Person umfassen. Wie umfangreich die Besachwaltung ist, hängt davon ab, in welchem Ausmaß die betroffene Person nicht in der Lage ist, die jeweiligen Geschäfte ohne Nachteil für sich selbst zu besorgen. Die betroffene Person soll so weit wie möglich in ihren Entscheidungen frei bleiben und nur im notwendigsten Ausmaß eingeschränkt werden.

Wann darf kein Sachwalter eingesetzt werden?

Ein Sachwalter kann frühestens mit Vollendung des 18. Lebensjahres der betroffenen Person bestellt werden. Eine Sachwalterschaft aufgrund von körperlichen Behinderungen ist nicht möglich. Zudem ist die Bestellung eines Sachwalters nachrangig: Können die Betroffenen mit Unterstützung von Angehörigen, wie Eltern, Kinder oder Ehepartner bzw. Lebensgefährten oder sozialen Einrichtungen die eigenen Angelegenheiten erledigen, darf kein Sachwalter bestellt werden. Allerdings ist die Vertretungsbefugnis dieser Personen eingeschränkt und betrifft im Wesentlichen Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und zur Deckung des Pflegebedarfs sowie die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen.

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Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Wenn Sie bereits im Vorhinein bestimmen möchten, wer im Fall des Verlustes der Handlungsfähigkeit für Sie entscheiden soll, können Sie einen Vorsorgebevollmächtigten bestimmen. Die Vorsorgevollmacht sollte von einem Rechtsanwalt oder Notar erstellt werden und kann im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis (ÖZVV) registriert werden.

Wie wird der Sachwalter bestellt?

Die Sachwalterschaft kann durch Angehörige, Behörden, psychosoziale Einrichtungen oder die betroffene Person selbst beim Bezirksgericht angeregt werden. Die betroffene Person wird im Rahmen des Gerichtsverfahrens befragt und festgestellt, ob tatsächlich die Notwendigkeit für eine Sachwalterschaft gegeben ist. Dem Betroffenen wird in dem Verfahren ein Verfahrenssachwalter zur Seite gestellt, der dessen Interessen vertreten soll. Für das Gericht erstellt ein Sachverständiger ein Gutachten über das Ausmaß der Erkrankung bzw. der Behinderung.

Schlussendlich wird durch das Gericht in einem Beschluss festgestellt, ob und wer als Sachwalter bestellt wird und welche Aufgaben er oder sie hat. Es besteht die Möglichkeit durch eine Sachwalterverfügung eine bestimmte Person als Sachwalter zu benennen. Das Gericht hat diesen Wunsch bei der Bestellung zu berücksichtigen, kann aber auch von diesem Wunsch abweichen und jemand anderes als Sachwalter benennen. Der Sachwalter wird zeitlich unbefristet eingesetzt. Von Seiten des Gerichts wird jedoch regelmäßig geprüft, ob eine Sachwalterschaft notwendig ist bzw. der Umfang der Sachwalterschaft erweitert oder beschränkt werden kann.

Welche Personen können Sachwalter werden?

Wer Sachwalter wird, entscheidet das Gericht. Meist werden Angehörige, Freunde oder andere vertraute Personen als Sachwalter bestellt. Bei behinderten Menschen, die volljährig werden, wird prinzipiell derjenige Elternteil als Sachwalter bestellt, der auch bisher obsorgeberechtigt war. Sind keine Angehörigen oder vertraute Personen vorhanden, kann das Gericht auch Sachwaltervereine oder Rechtsanwälte und Notare als Sachwalter bestellen.

Welche Aufgaben hat der Sachwalter?

Welche Aufgaben der Sachwalter hat, wird durch das Gericht im Rahmen des Beschlusses genau und in jedem Fall individuell festgelegt. Die Aufgaben können sehr vielfältig sein und jeden möglichen Lebensbereich betreffen. So kann die Sachwalterschaft die Vertretung vor Behörden und Ämtern, die Zustimmung zu medizinischen Behandlungen, die Geltendmachung von Ansprüchen oder die Verwaltung des Einkommens und Vermögens (z.B. Immobilien, Geldvermögen) umfassen. Der Sachwalter kann nur für einzelne oder sämtliche Angelegenheiten des Betroffenen bestimmt werden.

Bestimmte Angelegenheiten kann der Sachwalter nur mit Zustimmung des Gerichts vornehmen lassen (z.B. der Verkauf von Immobilien). Zudem müssen Sachwalter regelmäßig persönlichen Kontakt mit dem Betroffenen halten und einen Jahresbericht sowie eine laufende Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen für das Gericht erstellen. In jedem Fall ist der Sachwalter zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Rechtsanwalt für Sachwalterschaft

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