Partnervermittlung – wann Sie vom Vertrag zurücktreten können

Singleportale wie Parship oder ElitePartner sind sehr beliebt. Auch klassische Partnervermittlungs-Agenturen sind nach wie vor gefragt. Die Partnervermittlung kann jedoch mit hohen Kosten verbunden ist. Das Gesetz sieht für derartige Verträge ein besonderes Rücktrittsrecht vor.

Die Partnersuche über Onlineportale oder Vermittlungsagenturen ist bei vielen Singles sehr beliebt. Allerdings können Partnervermittlungsverträge sehr teuer sein. Bekannte Onlineportale verlangen mehrere hundert Euro pro Jahr. Auch die klassische Partnervermittlung kann empfindlich ins Geld gehen und mehrere tausend Euro kosten. Wenn Sie den Abschluss eines derartigen Vertrages bereuen, können Sie unter bestimmten Umständen vom Vertrag zurücktreten. Hierfür gibt es mehrere Wege.

Vertragsabschluss im Internet

Das Gesetz sieht vor, dass bei der Annahme von Internet-Angeboten der Konsument grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht hat. Dieses Rücktrittsrecht ist nicht nur auf den Abschluss von Partnervermittlungsverträgen anzuwenden, sondern bei jedem von einem Konsumenten online abgeschlossenen Vertrag. Die Angabe von Gründen ist nicht notwendig. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Hat das Unternehmen bei Vertragsabschluss nicht auf das Rücktrittsrecht hingewiesen, verlängert sich die Rücktrittsfrist auf 12 Monate. 

+++ Hier finden Sie weitere Rechtsnews +++

Vertragsabschluss außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten

Wurde der Vertrag nicht online abgeschlossen, sieht das Konsumentenschutzgesetz dennoch ein Rücktrittsrecht vor, wenn der Vertrag nicht in den Geschäftsräumlichkeiten der Partnervermittlungs-Agentur abgeschlossen wurde – z.B. auf der Straße, bei Messen, durch Hausbesuche etc.. Dieses Rücktrittsrecht steht aber nur Konsumenten zu. Handelt es sich beim Vertragspartner um keinen Konsumenten, sieht die Verordnung über Ausübungsvorschriften für Partnervermittler ein 1 wöchiges Rücktrittsrecht vor.

Treten Sie schriftlich vom Vertrag zurück

Damit am Ende keine Beweisschwierigkeiten auftreten, sollten Sie schriftlich – im Idealfall per eingeschriebenen Brief – vom Vertrag zurücktreten.

Rechtsanwalt für Konsumentenschutz

Sie haben eine Frage zum Thema Partnervermittlungsvertrag? Ein Rechtsanwalt für Konsumentenschutz kann Sie hier bestmöglich unterstützen. Bei meinanwalt.at finden Sie eine große Auswahl an auf Konsumentenschutz spezialisierten Rechtsanwälten. Informieren sie sich auf dem jeweiligen Profil über Bewertungen und Erfahrungsberichte anderer Nutzer.

 

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Informationen sind lediglich allgemeine Informationen und ersetzen keine professionelle rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

Share on Social Media

auf Facebook teilen auf Twitter teilen auf LinkedIn teilen auf Xing teilen

Aktuelle Artikel

Nach oben