Mag. Patrycja Gamsjäger PLL.M im Interview: Arzthaftung – wann können Patienten Schadenersatz verlangen?

Arzthaftung bei Behandlungsfehlern – wann liegt ein Behandlungsfehler vor und wann können Patienten Schadenersatz verlangen? Ein Interview mit der Medizinrechts-Expertin und Rechtsanwältin Mag. Patrycja Gamsjäger, PLL.M. (Medical Law)

Mag. Patrycja GAMSJÄGER | 01.02.2016 | Arzthaftungsrecht Seite drucken

meinanwalt.at: Frau Mag. Gamsjäger, Sie sind Rechtsanwältin in Wien, sprechen vier Sprachen und haben zahlreiche Auslandsaufenthalte absolviert. Möchten Sie etwas über Ihren bisherigen Werdegang erzählen?

Mag. Patrycja Gamsjäger, PLL.M.: Ich bin zweisprachig (deutsch/polnisch) aufgewachsen. Bereits während meines Studiums der Rechtswissenschaften an der Uni Wien sammelte ich die ersten Arbeitserfahrungen in Großkanzleien im In- und Ausland. Auf diese Weise blieb ich dem Italienisch „treu“, konnte überdies die englische und polnische Rechtssprache verbessern, aber auch davon profitieren, stets in einem multikulturellen Umfeld zu arbeiten.

Nach der absolvierten Gerichtsausbildung hatte ich beschlossen, in Niederösterreich zu bleiben und meine erste Zeit als Konzipientin bewusst in einer kleinen Kanzlei zu beginnen. Es stellte sich heraus, dass dies eine meiner besten Entscheidungen war. Die dort absolvierten Ausbildungsjahre haben mich geprägt und mich sehr gut auf den künftigen Beruf vorbereitet. Nach meinem Umzug nach Wien habe ich einige Jahre in diversen Kanzleien verbracht, und dort unter anderem einige Erfahrung in Schiedsgerichtsbarkeit gesammelt, bevor im Jahr 2009 die Anwaltsprüfung und die Eintragung in die Liste als Rechtsanwältin folgten.

meinanwalt.at: Sie sind ausgebildete Medizinrechtsexpertin. Einer Ihrer Beratungsschwerpunkte ist das Arzthaftungsrecht. Wie sind Sie zu diesem Rechtsgebiet gekommen?

Mag. Patrycja Gamsjäger, PLL.M.: Ich hatte bereits ziemlich früh ein gewisses Interesse an Medizin und Gesundheit entwickelt, was mich nicht weiter verwundert, zumal meine Familie und Verwandtschaft zum Teil aus Medizinern besteht. Vor einigen Jahren habe ich schließlich beschlossen, aus meinem Interesse auch eine Spezialisierung zu machen und absolvierte folglich eine zweijährige, postgraduale Ausbildung an der Universität Linz zur Medizinrechtsexpertin. Seitdem bin ich unter anderem auch in den Bereichen der Arzthaftung und der Haftung für medizinische Produkte tätig.

Darüber hinaus gehören vor allem die Bereiche des Zivilrechts (Schadenersatzrecht, Arbeitsunfälle am Bau, etc) und der Schiedsgerichtsbarkeit zu meinen Spezialgebieten, wobei hier den Schwerpunkt meistens grenzüberschreitende Fälle bilden.

meinanwalt.at: Welche Probleme stellen sich im Bereich der Arzthaftung häufig für Patienten?

Mag. Patrycja Gamsjäger, PLL.M.: Die Patienten wissen oft nicht, welche Rechte und Pflichten, darunter auch Schutz- und Sorgfaltspflichten aus einem Behandlungsvertrag resultieren, wobei diese sowohl für den Behandelnden wie auch für den Patienten gelten. Oft verstehen die Patienten nicht, dass der Krankenhausträger bzw der Arzt lediglich eine fachgerechte, dem objektiven Standard des besonderen Fachs entsprechende Behandlung, jedoch keinen Erfolg schuldet. Er garantiert keine Wiederherstellung der Gesundheit des Patienten.

Überdies ist den Patienten immer wieder nicht bewusst, dass die ärztliche Leistung deren rechtzeitige und inhaltlich ausreichende Aufklärung voraussetzt. Vor der Behandlung muss somit in der Regel das Einverständnis des Patienten eingeholt werden. Um dieses Einverständnis abgeben zu können, muss der Patient von seinem Vertragspartner umfassend informiert werden und somit eine ausreichende Basis für dessen Entscheidung zur Behandlung geschaffen werden.

meinanwalt.at: Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Mag. Patrycja Gamsjäger, PLLM.: Von Behandlungsfehlern spricht man im Allgemeinen im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Behandlung (nicht lege artis – Behandlung) oder bei einer Unterlassung der gebotenen Behandlungsmaßnahme. Zur Behandlung gehören dabei auch die Behandlung vorbereitende Maßnahme sowie die Nachbereitung der ärztlichen Leistung.

Klassische Beispiele stellen etwa der falsch (nicht lege artis) durchgeführte medizinische Eingriff, die fehlerhafte Verabreichung von Medikamenten, die mangelhaft durchgeführte Operation oder auch die Erstellung einer fehlerhaften Diagnose. Zu Behandlungsfehlern können aber auch, neben vielen anderen, Schäden durch mangelhafte Medizinprodukte, Infektionsschäden und Medikamentenschäden gehören.

meinanwalt.at: Kann Patienten auch ein Mitverschulden an Behandlungsfehlern treffen?

Mag. Patrycja Gamsjäger, PLLM.: Natürlich. Die vertraglichen Pflichten aus dem Behandlungsvertrag treffen auch den Patienten. So ist er verpflichtet, aktiv mitzuarbeiten und seinen Beitrag zur Erreichung des Heilungserfolges zu leisten. Nimmt etwa der Patient an der vereinbarten Nachbehandlung nicht teil und ignoriert die Anordnungen des Arztes, so handelt er sorgfaltswidrig in eigenen Angelegenheiten. Dies kann sich folglich bei der Ermittlung seiner Schmerzengeldansprüche entsprechend negativ für ihn auswirken.

meinanwalt.at: Muss der Patient den Behandlungsfehler beweisen?

Mag. Patrycja Gamsjäger, PLL.M.: Gemäß den allgemeinen Beweisregeln hat der Patient grundsätzlich den Beweis für das Vorliegen eines Behandlungsfehlers (und der Kausalität) zu führen. Für den Kausalitätsbeweis kommt jedoch dem Patienten eine gewisse Beweiserleichterung zu.

Hingegen hat der Arzt (oder der Krankenhausträger) den Nachweis zu führen, dass der Patient ordnungsgemäß und umfassend informiert wurde und der Behandlung rechtswirksam zugestimmt hat. Sollte der Beweis misslingen, dann ist auch der medizinische Eingriff als rechtswidrig anzusehen, sodass unter Umständen von einer fehlerhaften Behandlung auszugehen ist.

meinanwalt.at: Vielen Dank für das Gespräch!

 

Zur Person

Mag. Patrycja Gamsjäger, PLL.M. (Medical Law) ist selbständige Rechtsanwältin in Wien mit dem Schwerpunkt Medizinrecht und Arzthaftungsrecht. Weitere Beratungsschwerpunkte sind das Schiedsgerichtsbarkeit, Schadenersatzrecht und Zivilrecht. Zusätzliche Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf dem Profil von Mag. Patrycja Gamsjäger, PLL.M. bei meinanwalt.at und auf ihrer Website.

Haftungsausschluss: Die auf dieser Website bereit­gestellten Artikel/Inhalte stellen Tipps von Experten dar und ersetzen dennoch keine rechtliche Beratung. Jede Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ist ausgeschlossen.

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