Immobilienkauf: Welche Nebenkosten fallen an?

Wenn Sie eine Immobilie erwerben wollen, müssen Sie neben dem reinen Kaufpreis noch einige Nebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Maklerprovision berücksichtigen. Diese Nebenkosten hängen von der Höhe des Kaufpreises ab und können bis zu 10% des Kaufpreises betragen.

Viele Menschen wollen sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen. Dafür werden meist Darlehen für die Finanzierung des Kaufs aufgenommen, die eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können. Um den Finanzierungsbedarf richtig einschätzen zu können, ist es notwendig, neben dem Kaufpreis der Immobilie auch die Nebenkosten zu beachten.

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Die Nebenkosten beim Immobilienkauf im Überblick:

Maklerprovision: Sofern Sie nicht direkt von einem privaten Anbieter oder dem Bauträger kaufen, müssen Sie mit einer Maklerprovision von (in der Regel) 3% + 20% USt rechnen.

Grunderwerbsteuer: Wenn Sie eine Immobilie erwerben, fallen 3,5% Grunderwerbsteuer vom Kaufpreis an.

Wird die Immobilie von nahen Angehörigen erworben, so verringert sich die Grunderwerbsteuer auf 2% vom dreifachen Einheitswert, unabhängig davon, welche Gegenleistung vereinbart wurde. Der Begriff des nahen Angehörigen ist weit zu verstehen und umfasst Eltern, Kinder, Enkelkinder, Ehegatten, eingetragene Partner, Lebensgefährten sowie Stiefkinder, Wahlkinder oder Schwiegerkinder.

Gebühr für Grundbuchseintragung: Für die Eintragung des Eigentumswechsel ins Grundbuch fällt eine Gebühr von 1,1% des Kaufpreises an. Für allfällig einzutragende Pfandrechte werden 1,2% Gebühr des Pfandrechtsbetrags fällig. Dies ist insbesondere dann relevant, wenn für den Immobilienvertrag ein Kreditvertrag abgeschlossen wurde, der durch eine Hypothek abgesichert werden soll.

Rechtsanwalts- und Notarkosten für Vertragserrichtung: Für die Errichtung des Kaufvertrages bzw. für die Verbücherung des Eigentumsrechts durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar fallen selbstverständlich ebenfalls Kosten an. Diese Kosten betragen in der Regel 1-3% + USt. des Kaufpreises und sind in den jeweiligen Kammertarifen festgelegt. Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars ist ebenfalls möglich.

Kosten für die Beglaubigung der Unterschriften: Die Unterschriften auf dem Kaufvertrag müssen für eine ordnungsgemäße Eintragung des Eigentümerwechsels ins Grundbuch notariell beglaubigt sein. Auch dieser Kostenposten richtet sich wie die Kosten der Vertragserrichtung nach den Kammertarifen der Rechtsanwälte bzw. Notare und ist abhängig von der Höhe des Kaufpreises.

 Foto: ©Shutterstock

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