Hochzeiten im Ausland werden immer beliebter und werden auch von zahlreichen Online-Anbietern beworben. Ob in der Toskana, auf Ibiza oder auf den Seychellen – der Vorstellung sind keine Grenzen gesetzt. Schnell stellt sich die Frage, ob das im Ausland gegebene Ja-Wort auch in Österreich gültig ist.
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, ist es in einem ersten Schritt wichtig, dass Sie sich über die Voraussetzungen und Formvorschriften im jeweiligen Land informieren. Nur wenn die Ehe im Ausland gültig geschlossen wurde, kann sie auch in Österreich anerkannt werden. Welche Formvorschriften eingehalten werden müssen, erfahren Sie bei den Vertretungsbehörden (Botschaften, Konsulate etc.) in Österreich.
In vielen Ländern benötigen Sie für die Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis. Sie müssen also nachweisen, dass sie überhaupt heiraten dürfen. Das durch einen österreichischen Standesbeamten ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis bestätigt, dass die Verlobten die Ehe auch tatsächlich schließen dürfen. Damit Sie ein solches Ehefähigkeitszeugnis erhalten, müssen Sie ehefähig sein (Volljährigkeit bzw. Einwilligung der Eltern bei minderjährigen Ehepartnern) und es darf auch sonst kein Eheverbot vorliegen. Das Ehefähigkeitszeugnis benötigen Sie nicht nur für die Hochzeit im Ausland, sondern auch für die Eintragung ins österreichische Eheregister.
Zuständige Stellen für das Ehefähigkeitszeugnis sind die jeweiligen Standesämter des Wohnsitzes. Dort muss ein Antrag gestellt werden und Sie müssen persönlich erscheinen. Anhand der mündlichen Befragung und der vorgelegten Dokumente wird dann die Ehefähigkeit festgestellt und Ihnen das Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt.
Um bei der Hochzeit vor Ort keine behördlichen Schwierigkeiten zu bekommen, sollten Sie sich vor Antritt der Reise in Österreich internationale Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Scheidungsurteil etc.) ausstellen lassen. Für die Hochzeit im Ausland benötigen Sie natürlich auch einen gültigen Reisepass.
Wenn Sie nach der erfolgreichen Eheschließung wieder in Österreich gelandet sind, müssen Sie Ihre Eheschließung in das Zentrale Personenstandsregister eintragen lassen. Zuständig hierfür ist das örtlich zuständige Standesamt.
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