Ferialjob - Was gilt im Arbeitsrecht? Tipps

Die Sommerferien ist für viele Schüler und Studenten die Zeit, das Taschengeld aufzubessern oder die ersten beruflichen Erfahrungen zu sammeln. Dabei ist zu beachten, dass Ferialjobber den gleichen arbeitsrechtlichen Spielregeln unterliegen wie alle andere Beschäftigte. Der Ferialjob ist ein Dienstverhältnis, bei dem das Arbeitsschutzgesetz im vollen Umfang gültig ist. Doch bevor ein arbeitsreicher Sommer starten kann, sollte man einige wichtige Punkte beachten.

Wissenswertes für Jugendliche

Damit Minderjährige ihr Taschengeld aufbessern können, müssen sie bestimmte Anforderungen erreichen. Einerseits müssen Heranwachsende das 14. Lebensjahr überschritten haben. Andererseits muss die Schulpflicht beendet sein. 

Personen, die das 19. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen einen Arbeitsvertrag für den Ferialjob nicht unterschreiben. Dafür ist ein gesetzlicher Vertreter unbedingt notwendig. 

 

Den Arbeitsvertrag erfolgreich abschließen

Der Arbeitsvertrag ist ein Übereinkommen zwischen Ferialjobber und Dienstgeber. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, welche Tätigkeiten nachzugehen sind, die Arbeitszeiten und die Höhe des Gehaltes. Die Arbeiterkammer empfiehlt, einen Beschäftigungsvertrag oder einen Dienstzettel schriftlich einzufordern und aufzubewahren. 

Mit einem Dienstzettel meldet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Sozialversicherung an. Die Höhe der Abgabe ist abhängig von dem Gehalt. Der Dienstnehmer muss eine Kopie dieser Anmeldung erhalten. Der Dienstzettel sollte unbedingt aufbewahrt werden. Dieser könnte eventuell relevant für den Arbeitslosenanspruch, die Urlaubsvorrückung, die Pension oder anrechenbare Dienstzeiten sein. 

 

Die verdiente Pause

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht länger als 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Wochenstunden arbeiten. Außerdem können Minderjährige ab viereinhalb Arbeitsstunden eine Pause von dreißig Minuten konsumieren, spätestens aber nach 6 Stunden. Ausgenommen von dieser Regelung ist das Gastgewerbe, da die Stundenverteilung anders aufgeteilt ist. Die maximale Arbeitszeit pro Tag beträgt neun Stunden. Trotzdem müssen Ferialjobber über 18 Jahren nach 6 Stunden eine Pause einlegen. 

 

Bezahlung nach dem Kollektivvertrag

Das temporäre Arbeitsverhältnis ist ebenfalls eine Beschäftigung, das diverse Arbeitsgesetze genießt. Daher ist auch beim Ferialjob eine kollektivvertragliche Bezahlung vorgesehen. Sollte es für die Branche keinen Kollektivvertrag geben, bildet das ortsübliche Entgelt den Mindestlohn. 

Da ein Dienstverhältnis besteht, gelten demnach die gleichen Arbeitsrechte wie bei allen Mitarbeitern im Unternehmen. Dazu zählt das anteilige Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie die aliquoten Urlaubstage.

 

Das Arbeitszeugnis einfordern

Auch bei einem Ferialjob kann ein Arbeitszeugnis eingefordert werden. Insbesondere für Personen, die nach der Schule direkt ins Berufsleben starten wollen, ist das Zertifikat essenziell. Eine dienstliche Stellungnahme kann für den Berufseinstieg wichtiger sein als ein Schulzeugnis. Dadurch können Berufseinsteiger Eigeninitiative und Motivation vorweisen. Allerdings ist zu beachten, dass nur wenige Unternehmen daran denken, ein derartiges Zeugnis auszustellen. Daher sollte nach Beendigung den Dienstverhältnissen auf das Dokument bestanden werden. 

 

Der Lohnsteuerausgleich - der Bonus im Nachhinein

Prinzipiell wird in Österreich die Lohnsteuer von dem Arbeitgeber an das entsprechende Finanzamt gezahlt. Die Abgabe wird für einen Mitarbeiter auf das gesamte Jahr berechnet, aber monatlich abgeführt. Wer allerdings im Jahr unter 11.000 Euro verdient, ist lohnsteuerbefreit. Besonders beim Ferialjob kann zu viel Steuer einbezahlt werden. Einerseits ist der Mitarbeiter nur einige Monate im Unternehmen. Andererseits ist das jährliche Gehalt unter 11.000 Euro. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung kann man innerhalb von fünf Jahren die überschüssig gezahlte Steuer zurückholen. 

 

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