Eigentümerpartnerschaft & Scheidung – was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?

Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung, wenn sich 2 Ehegatten scheiden lassen? Sowohl bei der einvernehmlichen als auch bei der streitigen Scheidung kann die Wohnung einem der beiden Ehegatten zur Gänze zugesprochen werden. In diesem Fall sind aber Ausgleichszahlungen zu leisten. Auch ein Verkauf der Wohnung ist möglich.

Wenn sich 2 Ehegatten scheiden lassen, besteht die Eigentümerpartnerschaft grundsätzlich weiter und beide bleiben Eigentümer der Wohnung. Die Eigentümerpartnerschaft kann nämlich nicht nur zwischen Ehegatten begründet werden, sondern auch zwischen 2 natürlichen Personen ohne eine besondere Bindung zueinander. Die Auflösung der Ehe ändert daher zunächst nichts. Was mit der Wohnung passiert, entscheiden vielmehr die beiden Partner im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung oder der Richter bei einer streitigen Scheidung.

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Einvernehmliche Scheidung

Die beiden Partner müssen sich im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung neben der Aufteilung der Vermögenswerte auch über die Beendigung der Eigentümerpartnerschaft Gedanken machen. So kann die Wohnung weiterhin im gemeinsamen Wohnungseigentum verbleiben und etwa an eine dritte Person vermietet werden. Es kann auch vereinbart werden, dass einem der beiden Partner die Wohnung zugesprochen wird und die Eigentümergemeinschaft aufgelöst wird. In diesem Fall muss auch geklärt werden, in welcher Weise dies zu erfolgen hat. Schließlich kann auch ein Verkauf der Wohnung vereinbart werden und der Verkaufserlöß beiden Ehegatten zugesprochen werden.

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Streitige Scheidung

Bei einer streitigen Scheidung kann man bei Gericht die Auflösung des gemeinsamen Wohnungseigentums begehren. In diesem Fall wird das gemeinsame Wohnungseigentum durch richterliche Entscheidung einem der beiden Partner zur Gänze zugesprochen. In der Regel ist der andere Partner zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet. Die Aufteilung der Eigentümergemeinschaft muss innerhalb von 1 Jahr nach Rechtskraft der Scheidung begehrt beim Bezirksgericht des letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalts beantragt werden.

Grundsätzlich können Partner einer Eigentümergemeinschaft zur Auflösung derselben jederzeit eine Teilungsklage bei Gericht einbringen. Dies ist natürlich auch nach einer erfolgten Scheidung möglich. Damit eine Teilungsklage und ein Verfahren zur Aufteilung des Ehevermögens bzw. der Auflösung der Eigentümergemeinschaft nach dem Ehegesetz nicht parallel verläuft, kann die beklagte Person bis zum Ablauf eines Jahres einwenden, dass die Teilungsklage zur Unzeit oder zum Nachteil des Partners erfolgt. Nach erfolgter Scheidung kann daher noch 1 Jahr ein Aufteilungsverfahren geführt werden, bevor eine Teilungsklage erfolgreich eingebracht werden kann.

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