Am 1. Juni 2019 wurden in Österreich einheitliche Regeln in Bezug auf Elektromobilität landesweit geltend gemacht. Die 31. Welle der StVO, insbesondere der § 88b, vereinheitliche das Reglement in puncto E-Scooter mit Straßenzulassung österreichweit. Die wichtigsten Vorschriften für das beliebte Verkehrsmittel finden Sie hier im Überblick:
• Die E-Scooter gehören zu der Kategorie der Kleinfahrzeuge.
• Bis zu einer höchstzulässigen Leistung von 600 Watt und einer maximalen Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h können die elektrischen Fahrzeuge die gleichen Verkehrsflächen benutzen wie Fahrräder.
• Des Weiteren ist eine entsprechende Ausstattung notwendig. Es müssen besonders wirksame Bremsvorrichtungen, weiße Rückstrahler nach vorne, rote Rückstrahler nach hinten und gelbe Rückstrahler auf den Seiten vorhanden sein. Zusätzlich ist ein weißes Licht für die Nacht und bei unzureichender Sicht unbedingt notwendig.
• Außerdem ist für die Benützung von E-Scootern ein Mindestalter von 12 Jahren erforderlich. Darüber hinaus ist eine Helmpflicht bis zum 12. Geburtstag zu beachten. Jüngere Kinder dürfen das Fahrzeug nur unter der Aufsicht einer Person, die das 15. Lebensjahr vollständig erreicht hat, benützen.
Neben Vorschriften und Regeln gibt es auch in der Sparte der Elektromobilität klare Verbote. Dies betrifft, vor allem, den adäquate Gebrauch der zur Verfügung gestellten Verkehrsflächen. Untersagt ist etwa,
• dass eine zweite Person auf dem E-Scooter mitfährt,
• dass man während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert,
• dass das Alkohollimit von 0,8 Promille überschritten wird,
• dass Abstellen des E-Scooters die weiteren Verkehrsteilnehmer einschränkt, und
• dass der Gehweg, Gehsteig oder der Schutzweg benutzt wird.
Für E-Scooter bis zu 25 km/h beziehungsweise einer Motorleistung von 600 Watt ist kein Führerschein notwendig. Daher benötigt man auch kein Kennzeichen und keine Versicherungsplakette. Trotzdem ist eine Haftpflichtversicherung empfehlenswert.
Ist jedoch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit oder die Motorleistung über die oben angeführten Werten überschritten, wird das Fahrzeug als Motorfahrrad definiert. Dies bedeutet, dass eine Typisierung, Versicherung und eine entsprechende Zulassung des elektrischen Verkehrsmittels notwendig sind. Daher ist ein Führerschein, der mindestens der Klasse AM (dies entspricht einem Mopedführerschein) Pflicht. Ebenfalls ist die Führerscheinklasse B zulässig. Derzeit gibt es noch keinen eigenen E-Scooter Führerschein.
Wer den E-Scooter in ein Nachbarland mitnehmen möchte, muss abweichende Regelungen beachten. Es gibt einige Produzenten, die eine Straßenzulassung ihrer Modelle in Österreich und Deutschland forciert haben. Da im Jahr 2019 ebenfalls eine Reform im Bereich der Elektromobilität in Deutschland stattfand, wurden dadurch Modelle entwickelt, die über die Grenzen hinaus zulässig sind. Daher haben die Hersteller eine allgemeine Betriebserlaubnis für E-Scooter erhalten. Diese Zulassung entspricht den österreichischen Vorschriften. Allerdings ist in Deutschland eine deutsche Haftpflichtversicherung für die Verwendung eines E-Scooters erforderlich.
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