Bedingte Geld- oder Freiheitsstrafe: Was bedeutet eine „bedingte“ Strafe?

Unter bestimmten Umständen kann ein Gericht bei Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe die Strafe zur Gänze oder teilweise bedingt nachsehen. Aber was bedeutet das und welche Konsequenzen hat das für den Täter?

22.02.2017 | Strafrecht Seite drucken

Wenn ein Gericht einen Straftäter zu einer Geldstrafe oder einer Gefängnisstrafe bis max. 2 Jahre verurteilt, kann das Gericht die Strafe unter Setzung einer Probezeit von 1-3 Jahren bedingt nachsehen. Das bedeutet, dass ein Teil der Strafe nicht sofort wirksam wird. Wird der Täter dagegen zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt, so muss er diese Strafe auch sofort im Gefängnis absitzen. Lässt sich der Täter in der Probezeit nichts zu schulden kommen, muss er den bedingten Teil der Strafe auch nicht mehr absitzen. Die Strafe wird daher endgültig nachgesehen, wenn der Täter in der Probezeit nicht wieder straffällig wird.

Voraussetzung für eine bedingte Strafe ist, dass die Strafandrohung genügt, um den Täter von zukünftigen Straftaten abzuhalten und die Verhängung der Strafe auch nicht notwendig ist, um andere Täter von der Begehung von Straftaten abzuhalten.

Das Gericht kann auch nur einen Teil der Strafe bedingt nachsehen. Zum Beispiel wird bei einer Verhängung von Gefängnisstrafe und Geldstrafe die Freiheitsstrafe meist bedingt nachgesehen.

Bei Jugendlichen bzw. Erwachsenen bis zum 21. Lebensjahr kann der Richter einen Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe aussprechen. Dies ist für einen Probezeitraum von 1 bis zu 3 Jahren möglich. Allerdings unter der Voraussetzung, dass bereits die Androhung ausreicht, um den Täter von weiteren Handlungen abzuhalten.

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