7 Anwälte - in Mondsee
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Rechtsanwalt Dr. Lukas Hock, LL.M., MBA Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Steuer­recht | Zivil­recht | Straf­recht
5310 Mondsee Alfred-Jäger-Weg 4 marker
3 Bewertungen
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Dr. Rafaela GOLDA-ZAJC Scheidungs­recht | Familien­recht | Miet­recht | Zivil­recht | Insolvenz­recht
5310 Mondsee Rainerstraße 5 marker
1 Bewertung
03
Dr. Gerhard ZENZ Inkasso- und Exekutions­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Verkehrs­recht | Zivil­recht
5310 Mondsee Rainerstraße 19 marker
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04
Mag. Barbara PÖCKL Zivil­recht | Straf­recht | Verwaltungs­recht
5310 Mondsee Technoparkstraße 4 marker
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Mag. Bertram FISCHER Insolvenz­recht | Gesellschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Straf­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht
5310 Mondsee Franz-Kreutzberger-Straße 2 marker
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Mag.Dr. Adolf BRANDL Liegenschafts- und Immobilien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Zivil­recht
5310 Mondsee Herzog-Odilo-Straße 52 marker
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07
5310 Mondsee M. Guggenbichler-Straße 2 marker
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Rechtsnews & Expertentipps

Expertentipp

Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.

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Rechtsnews

Ein Haus zu bauen ist für die meisten Menschen eine einzigartige Angelegenheit. Sobald das geeignete Grundstück gefunden wurde und die dementsprechende Finanzierung geklärt worden ist, kann der Bau der eigenen vier Wände starten. Doch es kann immer wieder zu Schwierigkeiten und Problemen kommen, die durch das Bauvertragsrecht geregelt werden.

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Expertentipp

Wenn Steuergestaltungen, wie zum Beispiel Umgründungen, vorgenommen werden, darf die Abgabepflicht nicht umgangen oder gemindert werden, insoweit es dafür keine triftigen außersteuerlichen Gründe gibt. Dies ergibt sich aus dem Missbrauchstatbestand des § 22 BAO. Nach der VfGH-Rechtsprechung (10.10.2018, G49/2017) kann ein Sachverhalt, der unter § 22 BAO fällt, aber auch gleichzeitig finanzstrafrechtliche Folgen nach § 33 Abs 1 FinStrG haben - nämlich dann, wenn nicht ordnungsgemäß offengelegt wurde. Stellt sich die Frage: Was muss der Behörde alles offengelegt werden?

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