Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Eine Probezeit kann durchaus sinnvoll sein: der Arbeitgeber kann testen, ob der Bewerber für die Tätigkeit geeignet ist und der Arbeitnehmer kann herausfinden, ob die Arbeit seinen Erwartungen entspricht. In der Probezeit können sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen den Arbeitsvertrag auflösen.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ihr Ehemann oder Ihre Ehefrau üben Gewalt gegen Sie aus und Sie fragen sich, wie Sie reagieren sollen? – ein erster Schritt kann die Wegweisung und das Betretungsverbot sein.
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