Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Durch den 12-Stunden-Tag kann die Normalarbeitszeit von 8 Stunden pro Tag überschritten werden. Auch in einer 4-Tage-Woche darf die Arbeitszeit auf 10 Stunden verlängert werden. Welche Voraussetzungen gelten, lesen Sie hier.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wenn Ihr Pickerl abgelaufen ist, dürfen Sie mit Ihrem Auto in Österreich noch 4 Monate nach Fälligkeit fahren, ohne Strafen fürchten zu müssen. Bei Fahrten ins Ausland ist die Situation anders – hier drohen Strafen direkt nach Ablauf der Gültigkeit.
HIER ZUM ARTIKEL ›