Merger & Acquisitions (Fusionen und Übernahmen) ist jene Rechtsdisziplin, die sich mit Unternehmenstransaktionen beschäftigt, bei denen es zu einem Eigentümerwechsel kommt. Neben Rechtsanwälten sind an M&A Transaktionen regelmäßig auch Investmentbanken, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sowie Unternehmensberater beteiligt.
Erfasst sind eine Reihe von möglichen Unternehmenstransaktionen:
- Unternehmenszusammenschlüsse
- Unternehmenskäufe
- Joint Ventures und Unternehmenskooperationen
- Spin-offs und Ausgliederungen
Die häufigste Form einer M&A Transaktion ist jedoch der Unternehmenskauf.
Die beiden Grundtypen des Unternehmenskaufs – Share Deal und Asset Deal
Möchte ein Erwerber Aktien oder Anteile an einem Unternehmen erwerben, um so die Kontrolle oder die ausschließliche Eigentümerstellung zu erwerben, spricht man von einem Share Deal.
Im Fall eines Asset Deals werden sämtliche Werte eines Unternehmens einzeln übertragen, wie etwa Grundstücke und Gebäude, Lizenzen, Lagerbestände usw.
Ablauf einer M&A Transaktion
Der Ablauf einer M&A Transaktion unterteilt sich in mehrere Phasen. Grob gegliedert werden kann eine M&A Transaktion in
- Kontaktaufnahme und erste Vertragsverhandlungen
- Sorgfaltsprüfung – Due Dilligence
- Vertragsunterzeichnung (Signing)
- Vertragserfüllung (Closing)
Kontaktaufnahme und erste Vertragsverhandlungen
Hat ein Unternehmen ein bestimmtes Zielunternehmen (Target) als Kaufobjekt identifiziert, kommt es in der Regel zur Kontaktaufnahme mit dessen Management. Vor Beginn der ersten Vertragsverhandlungen wird regelmäßig eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non-Disclosure-Agreement, NDA) abgeschlossen. Im Rahmen der ersten Vertragsverhandlungen wird eruiert, ob auf Seiten des Zielunternehmen Interesse an einer Übernahme besteht. Kommt es hier zu keiner Einigung, können bei börsennotierten Unternehmen feindliche Übernahmen (Hostile Takeover) vorbereitet werden.
Sind die ersten Verhandlungen erfolgreich, wird die Absicht der Parteien zur Durchführung der Transaktion im Rahmen eines Letter of Intent bzw. Memorandum of Understanding schriftlich festgehalten. Festgelegt werden hier bspw. die Ergebnisse der bisherigen Verhandlung, Rechtswahlvereinbarungen oder Zeitpläne für die geplante Transaktion. In weiterer Folge ist eine rechtliche Prüfung des Zielunternehmens vorgesehen.
Sorgfaltsprüfung – Due Dilligence
Im Rahmen einer vertieften rechtlichen Überprüfung (Due Dilligence) des Zielunternehmens sollen mögliche Haftungsrisiken identifiziert werden. Dabei stellt der Veräußerer eine meist riesige Menge an Informationsmaterial zur Verfügung, welches die gesamte wirtschaftliche und rechtliche Struktur des Unternehmens abbilden soll. Die entscheidende Hauptaufgabe, mit deren Bewältigung Rechtsanwälte in diesem Zusammenhang beschäftigt sind, ist die Ermittlung des Status Quo des Zielunternehmens. Es werden alle relevanten Verträge geprüft, nach bestehenden und drohenden Verbindlichkeiten und Risiken gesucht, wie etwa offene Prozesse und bestehende Haftungen abgeklärt, die schlagend werden könnten.
Folgend ein kurzer Überblick über einige klassische Problembereiche, die einer strenge Überprüfung bedürfen:
- Welche Verbindlichkeiten bestehen in welcher Höhe?
- Bestehen laufende zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren?
- Bestehen Kündigungsrechte wichtiger Kunden bei Führungswechsel?
- Verstößt das Zielunternehmen gegen behördliche Vorschriften?
- Prüfung von Urheberrechten oder Lizenzen oder Patenten
- Hat das Unternehmen Haftungen oder Garantien übernommen?
- Arbeitsrechtliche Risiken?
- Bestehen relevante Steuerrückstände oder drohen finanzstrafrechtliche Konsequenzen?
Vertragsunterzeichnung (Signing)
Nach Abschluss der Sorgfaltsprüfung und auf Basis deren Ergebnissen wird der konkrete Kaufvertrag – insbesondere der Kaufpreis und die Transaktionsstruktur – festgelegt und schließlich unterzeichnet (Signing).
Vertragserfüllung (Closing)
Nach Vertragsunterzeichnungen werden alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt. Hierunter können kartellrechtliche Genehmigungen durch die Bundeswettbewerbsbehörde oder die Kommission (Fusionskontrolle) wie auch sonstige behördliche Genehmigungen fallen.
Sind alle erforderlichen Genehmigungen erlangt und aufschiebenden Bedingungen (Conditions Precedent) erfüllt, treten alle Vereinbarungen in Kraft und es kommt zur Übertragung der Unternehmensanteile oder des Unternehmens (Closing).
Post-M&A-Streitigkeiten – Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Durch die Übergabe der Daten, Akten, Verträge usw. im Rahmen der Due Dilligence Prüfung greift eine nicht zu übersehende Regelung des Gewährleistungsrechts ein. § 928 ABGB beschränkt die Gewährleistung im Hinblick auf das übertragene Unternehmens dahingehend, dass diese bei offengelegten Mängeln ausgeschlossen wird. Sämtliche Risiken, Haftungen, Forderungen, Rückstände oder andere Verpflichtungen, die sich aus dem übergebenen Konvolut an Informationen ergeben, sind aufgrund der Offenlegung gewährleistungsfrei! Erkennt der Käufer im Rahmen seiner Due Dilligence Prüfung ein Gefahrenpotential, so muss er im späteren Vertrag eine Schadloshaltung betreffend dieses Risikos vereinbaren – andernfalls der Erwerber seine Schäden selbst tragen muss.
Ihr Rechtsanwalt für M&A Transaktionen
Bei Merger & Acquisitions handelt sich rechtlich gesehen um eine typische Querschnittsmaterie. Beinahe jede nur erdenkliche Rechtsquelle kann im Rahmen dieser Projekte von Relevanz sein: Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht, Kartellrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeitsrecht, Steuerrecht oder Patentrecht. Ein auf Merger & Acquisitions spezialisierter Rechtsanwalt verfügt daher über das entsprechende Fachwissen in diesen Bereichen.
Zur Realisierung einer erfolgreichen M&A Transaktion berät und unterstützt Sie ein Rechtsanwalt bei:
- Strukturierung einer Unternehmenstransaktion
- Erstellung einer Absichtserklärung und Vertraulichkeitsvereinbarung
- Durchführung der Sorgfaltspflicht (Due Dilligence)
- Erstellung sämtlicher Transaktionsdokumente
- Erlangung sämtlicher Genehmigungen, die zur Durchführung notwendig sind
- Unterstützung bei sämtlichen Post-M&A-Streitigkeiten
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