Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Schwangere Frauen genießen in Österreich einen besonderen Kündigungsschutz. Während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Geburt sind Kündigungen unzulässig. Auch eine einvernehmliche Auflösung ist nur unter bestimmten Umständen möglich.
HIER ZUM ARTIKEL ›Ihr Ehepartner hat einen Bankkredit aufgenommen und kann ihn nicht zurückzahlen? – In diesem Fall sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, für die Schulden Ihres Partners aufzukommen. Es gilt auch während der Ehe die sogenannte Gütertrennung. Dennoch kann der Ehepartner zur Haftung herangezogen werden, wenn der Kredit gemeinsam aufgenommen wurde oder eine Bürgschaft unterschrieben wurde.
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