Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Wechselt ein Versicherungsnehmer die Wohnung, so besteht der bisherige Versicherungsschutz im Schadenfall auch für die neue Wohnung.
HIER ZUM ARTIKEL ›Immer wieder wird man als Konsument von nervigen Werbeanrufen belästigt. Unerbetene Telefonwerbung ist in Österreich verboten und kann mit hohen Geldstrafen bestraft werden. Das Verbot gilt auch im B2B-Bereich.
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