Rechtsanwalts-Übersicht für Vertragsrecht in Krems an der Donau

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Vertragsrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Krems an der Donau? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Krems an der Donau mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Krems an der Donau mit einer anderen Spezialisierung als Vertragsrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

2 Anwälte - Vertragsrecht in Krems an der Donau
01
MMag. Maximilian HÖLTL Liegenschafts- und Immobilien­recht | Gesellschafts­recht | Unternehmens­recht | Erb­recht | Vertrags­recht
3500 Krems an der Donau Schillerstraße 13/1 marker
2 Bewertungen
02
Mag. Ricarda RETTER Familien­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Vertrags­recht | Miet­recht | Wohnungseigentums­recht
3500 Krems an der Donau Roseggerstraße 16/2 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Vertragsrecht"

Rechtsnews

Ein Haus zu bauen ist für die meisten Menschen eine einzigartige Angelegenheit. Sobald das geeignete Grundstück gefunden wurde und die dementsprechende Finanzierung geklärt worden ist, kann der Bau der eigenen vier Wände starten. Doch es kann immer wieder zu Schwierigkeiten und Problemen kommen, die durch das Bauvertragsrecht geregelt werden.

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Sie planen, ein Haus zu bauen und sind auf der Suche nach dem passenden Baugrund? Wenn die Lage und Größe Ihres Favoriten passt, sollten Sie dennoch nicht sofort zugreifen, sondern bestimmte Punkte unbedingt beachten, bevor Sie einen Kaufvertrag abschließen. Insbesondere das Grundbuch und der Flächenwidmungsplan sollten sorgfältig geprüft werden.

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Eigentlich sind Allgemeine Geschäftsbedingungen aus rechtlicher Hinsicht keine Besonderheit. Diese sind genauso wie jede andere schriftliche Vereinbarung Bestandteil eines abgeschlossenen Vertrages. Aufgrund der Tatsache, dass AGB in der Praxis überwiegend ungelesen oder bestenfalls überflogen werden, hat der Gesetzgeber darin ein nicht unbeachtliches Gefahrenpotential erkannt und einige zusätzliche Regeln für derartige Vertragsbestimmungen geschaffen.

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