Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Knittelfeld

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Knittelfeld? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Knittelfeld mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Knittelfeld mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Strafrecht in Knittelfeld
Mag. Martin ENGELBRECHT
Mag. Martin ENGELBRECHT Straf­recht | Datenschutz­recht | Internet­recht | Zivil­recht
3100 St. Pölten Andreas-Hofer-Straße 8 marker
55 Bewertungen
02
Dr. Jörg TIROCH Scheidungs­recht | Insolvenz­recht | Familien­recht | Verkehrs­recht | Straf­recht
8720 Knittelfeld Frauengasse 5 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Karl Peter RESCH Bauträger­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht | Verwaltungs­recht
8720 Knittelfeld Parkstraße 4/II marker
0 Bewertungen
04
Mag. Markus SWETE Scheidungs­recht | Familien­recht | Straf­recht | Vertrags­recht | Bau­recht
8720 Knittelfeld Hauptplatz 15/III marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Rechtsnews

Was ändert sich durch die OGH-Entscheidung in der Onlinekasino Sparte? Illegale Onlinekasino Geschäftsführer*Innen haften. Glücksspielindustrie im Wandel. Spieler*Innen- und Gesellschaftsschutz im Fokus. Haft und Schadenersatz möglich.

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Rechtsnews

Stalking ist eine Form von Gewalt. Es bedeutet eine beabsichtige und wiederholte Belästigen und Verfolgen der betroffenen Personen. Daher wurde ein neuer Straftatbestand dagegen geschaffen. In Österreich ist das Anti-Stalking-Gesetz am 1. Juli 2006 in Kraft getreten.

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Expertentipp

Mit rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen gehen häufig auch über die Verurteilung hinaus nachteilige Folgen Hand in Hand. Der Betroffene rechnet in der Regel jedoch weder im Zeitpunkt der Tatbegehung noch im Zeitpunkt der Verurteilung mit dem Eintritt entsprechender Nebenfolgen. Viele dieser nachteiligen Nebenfolgen entfalten dabei ex lege mit Rechtskraft der gerichtlichen Verurteilung ihre Wirkung. Sie treffen den Verurteilten oftmals härter als die verhängte Strafe selbst.

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