Rechtsanwalts-Übersicht für Gewerberecht in Klagenfurt

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Gewerberecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Klagenfurt? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Klagenfurt mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Klagenfurt mit einer anderen Spezialisierung als Gewerberecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

6 Anwälte - Gewerberecht in Klagenfurt
01
Mag. Christian SANDER
Mag. Christian SANDER Arbeits­recht | Bauträger­recht | Erb­recht | Gewerbe­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Miet­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Scheidungs­recht
9020 Klagenfurt Dr.-Arthur-Lemisch-Platz 7/1. OG | Rainerhof marker
30 Bewertungen
02
Dr. Walter BRUNNER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Vertrags­recht | Familien­recht | Gewerbe­recht | Scheidungs­recht | Bau­recht
9020 Klagenfurt Villacher Straße 1 A/VII marker
2 Bewertungen
03
Mag. Cosmin Dan POPA Wirtschafts­recht | Verwaltungs­recht | Gewerbe­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Bau­recht
9020 Klagenfurt Heuplatz 2 marker
1 Bewertung
04
Dr. Manfred ANGERER Bank- und Kapitalmarkt­recht | Gewerbe­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Verkehrs­recht | Wirtschafts­recht
9020 Klagenfurt Neuer Platz 5/II marker
0 Bewertungen
05
Dr. Tatjana DWORAK Verwaltungs­recht | Gewerbe­recht | Bau­recht
9020 Klagenfurt Sterneckstraße 19 marker
0 Bewertungen
06
Dr. Wolfgang TAUTSCHNIG Gesellschafts­recht | Gewerbe­recht | Verwaltungs­recht | Wirtschafts­recht
9020 Klagenfurt Villacher Straße 1A/7 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Gewerberecht"

Expertentipp

Mit rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen gehen häufig auch über die Verurteilung hinaus nachteilige Folgen Hand in Hand. Der Betroffene rechnet in der Regel jedoch weder im Zeitpunkt der Tatbegehung noch im Zeitpunkt der Verurteilung mit dem Eintritt entsprechender Nebenfolgen. Viele dieser nachteiligen Nebenfolgen entfalten dabei ex lege mit Rechtskraft der gerichtlichen Verurteilung ihre Wirkung. Sie treffen den Verurteilten oftmals härter als die verhängte Strafe selbst.

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