Rechtsanwalts-Übersicht für Bank- und Kapitalmarktrecht in Kitzbühel

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Kitzbühel? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Kitzbühel mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Kitzbühel mit einer anderen Spezialisierung als Bank- und Kapitalmarktrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

1 Anwalt - Bank- und Kapitalmarktrecht in Kitzbühel
01
Markus KLAMERT Bank- und Kapitalmarkt­recht | Stiftungs­recht | Gesellschafts­recht | Wirtschafts­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht
6370 Kitzbühel Marchfeldgasse 19 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Bank- und Kapitalmarktrecht"

Expertentipp

In den letzten Jahren ist der Wert der meisten virtuellen Währungen rasant in die Höhe gestiegen. Bereits heute nutzen viele technikaffine Menschen virtuelle Währungen als Wertanlage. Die Nutzung als Zahlungsmittel hat sich bis dato noch nicht durchgesetzt. Aufgrund steigender Popularität alternativer Zahlungsmöglichkeiten sowie innovativer Lösungen im Bereich der Finanzdienstleistungen, ist mit einer vermehrten Nutzung virtueller Währungen zu rechnen. Vor der Frage der Nutzungsmöglichkeit steht für den Einzelnen die Frage, wo virtuelle Währungen erworben werden können und worauf beim Kauf und Verkauf von virtuellen Währungen zu achten ist.

HIER ZUM ARTIKEL ›
Expertentipp

Die Regierungsvorlage der Börsegesetznovelle zur Umsetzung der EU-Marktmissbrauchsverordnung wurde gegenüber dem Ministerialentwurf an der ein oder anderen Stelle entschärft. Was sich konkret ändert, erläutert Kapitalmarkt-Experte und Rechtsanwalt Mag. Gernot Wilfling, Partner bei Müller Partner Rechtsanwälte.

HIER ZUM ARTIKEL ›
Rechtsnews

Laut einem OGH-Urteil müssen Anlageberater ihre Kunden auf Innenprovisionen aufmerksam machen, wenn der Anleger nicht mit solchen Zahlungen rechnen musste. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Anleger selbst bereits eine Provision für die Vermittlung gezahlt hat.

HIER ZUM ARTIKEL ›
Nach oben
BESbswy