Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Insbesondere für freie Mitarbeiter kann eine Scheinselbstständigkeit zu einer problematischen Angelegenheit werden. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn aufgrund diverser Vertragskriterien (Werks- oder Dienstvertrag) tatsächlich ein Arbeitnehmerverhältnis festgestellt wird. Es gibt einige Aspekte, woran Betroffene eine Scheinselbstständigkeit erkennen können.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie wurden von Ihrem Arbeitgeber mit einer anderen Tätigkeit betraut oder an einen neuen Arbeitsort versetzt? – Wann Versetzungen erlaubt sind und wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten, verraten wir Ihnen in diesem Beitrag.
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