Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit 2015 kommt es für die Zuständigkeit der Gerichte bei Erbrechtsfällen mit Auslandsbezug nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit, sondern auf den Lebensmittelpunkt der verstorbenen Person an. Der Erblasser kann aber im Testament bestimmen, welches Recht angewendet werden soll.
HIER ZUM ARTIKEL ›Was ist zu tun, wenn das Kind beim Elternteil in Österreich lebt und der andere Elternteil in Kroatien ist und wenn ein Urteil über das persönliche Kontaktrecht besteht und der andere Elternteil die Ausübung des Kontaktrechtes verhindert?
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