Rechtsanwalts-Übersicht für Versicherungsrecht in Horn

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Versicherungsrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Horn? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Horn mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Horn mit einer anderen Spezialisierung als Versicherungsrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

3 Anwälte - Versicherungsrecht in Horn
01
Dr. Gerhard KRAMMER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Versicherungs­recht | Familien­recht | Scheidungs­recht
3580 Horn Pfarrgasse 7 marker
1 Bewertung
02
Krammer & Penz Rechtsanwälte (GbR) Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Versicherungs­recht | Familien­recht | Scheidungs­recht
3580 Horn Pfarrgasse 7 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Philipp PENZ Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Verkehrs­recht | Versicherungs­recht | Familien­recht | Erb­recht | Scheidungs­recht
3580 Horn Pfarrgasse 7 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Versicherungsrecht"

Expertentipp

Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.

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Expertentipp

Zusätzlich zur staatlichen Krankenversicherung schließen Menschen - (unter anderem) eine private Unfallversicherung ab. Die private Unfallversicherung verspricht eine rasche und qualitätsvolle medizinische Behandlung. Doch was passiert, wenn die private Unfallversicherung sich weigert die Kosten zu übernehmen? Die Entscheidung des OGH (OGH | 7 Ob 3/21y | 24.03.2021).

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Rechtsnews

Wechselt ein Versicherungsnehmer die Wohnung, so besteht der bisherige Versicherungsschutz im Schadenfall auch für die neue Wohnung.

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