Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Bei Beginn eines Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen Dienstzettel übergeben. Dieser dient der Beweissicherung und muss die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag enthalten.
HIER ZUM ARTIKEL ›Im Interview mit meinanwalt.at klärt Rechtsanwalt Mag. Michael Wohlgemuth LL.M. (USA), Partner der Rechtsanwaltskanzlei Kugler & Wohlgemuth und Experte für Arbeitsrecht über Fragen rund um das Thema Kündigung auf.
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