Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›In Österreich ist die Anwendung von körperlicher und seelischer Gewalt in der Erziehung verboten – auch die berühmte „g'sunde Watschn“ ist nicht zulässig. Wer Kinder misshandelt, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch eine Wegweisung und ein Kontaktverbot sind möglich.
HIER ZUM ARTIKEL ›Familienbeihilfe, Zuschläge, Zuverdienstgrenzen & Co – was Sie darüber wissen sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
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