Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
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HIER ZUM ARTIKEL ›In bestimmten Fällen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen – wann dies der Fall ist, lesen Sie in diesem Beitrag.
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