Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Grundsätzlich können Schenkungen ohne jegliche Beschränkungen vorgenommen werden. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen, bei deren Vorliegen die Beteiligung eines Notars vorausgesetzt wird. Dies betrifft insbesondere die Schenkung auf den Todesfall und das Schenkungsversprechen. Welche Punkte Sie unbedingt beachten sollten und wann die Beiziehung eines Notars notwendig ist, verraten wir in diesem Beitrag.
HIER ZUM ARTIKEL ›Sie haben ein Testament erstellt und einen oder mehrere Erben bestimmt, möchten Ihr Testament jetzt aber ändern? – Wir sagen Ihnen, wie Sie ein Testament widerrufen können und worauf Sie dabei achten sollten.
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