Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.
HIER ZUM ARTIKEL ›Seit November 2017 muss bei Abschluss eines Mietvertrags keine Gebühr mehr gezahlt werden. Bei gewerblich genutzten Immobilien ist sie aber weiterhin fällig.
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