Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Grein

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Grein? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Grein mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Grein mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

1 Anwalt - Strafrecht in Grein
Mag. Martin ENGELBRECHT
Mag. Martin ENGELBRECHT Straf­recht | Datenschutz­recht | Internet­recht | Zivil­recht
3100 St. Pölten Andreas-Hofer-Straße 8 marker
55 Bewertungen
02
Mag. Harald WIESMAYR Verkehrs­recht | Zivil­recht | Straf­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht
4360 Grein Hauptstraße 10 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Rechtsnews

Was ändert sich durch die OGH-Entscheidung in der Onlinekasino Sparte? Illegale Onlinekasino Geschäftsführer*Innen haften. Glücksspielindustrie im Wandel. Spieler*Innen- und Gesellschaftsschutz im Fokus. Haft und Schadenersatz möglich.

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Expertentipp

Das finanzstrafrechtliche Sanktionensystem kennt eine Reihe von Strafen: Freiheitsstrafe (§ 15 FinStrG), Geldstrafe (§ 16 FinStrG), Verfall (§§ 17, 18 FinStrG), Wertersatz (§ 19 FinStrG), Ersatzfreiheitsstrafen (§ 20 FinStrG) sowie die Verbandsgeldbuße (§ 28a FinStrG). In der Praxis werden im Bereich des Finanzstrafrechts am häufigsten Geldstrafen verhängt. Die übrigen Sanktionen stellen lediglich Nebenstrafen dar. Wenn der Finanzstraftäter mit einer Geldstrafe oder einem Wertersatz bestraft wird, ist vom Gericht bzw. der Strafbehörde - für den Fall der Uneinbringlichkeit – zusätzlich eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe zu bemessen.

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Expertentipp

Mit dem Finanz-Organisationsreformgesetz (idF „FORG“) BGBl I 2019/104 wurde mit Wirkung ab 01.01.2021 die Steuer- und Zollverwaltung in Österreich neuorganisiert. Für Finanzstrafverfahren ist dies insoweit relevant, als es bundesweit ab diesem Zeitpunkt nur noch zwei Finanzstrafbehörden gibt: Zollamt Österreich und Amt für Betrugsbekämpfung

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