Rechtsanwalts-Übersicht für Verkehrsrecht in Freistadt

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Verkehrsrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Freistadt? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Freistadt mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Freistadt mit einer anderen Spezialisierung als Verkehrsrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

4 Anwälte - Verkehrsrecht in Freistadt
01
Mag. Robin KOLL Arbeits­recht | Verkehrs­recht | Sport­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Nachbar­recht
4240 Freistadt Pfarrgasse 27 marker
1 Bewertung
02
Mag. Herwig KAMMLER Familien­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht | Scheidungs­recht
4240 Freistadt Pfarrgasse 27 marker
0 Bewertungen
03
Mag. Michael HENNERBICHLER Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Sport­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht | Familien­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht | Vertrags­recht
4240 Freistadt Pfarrgasse 20 marker
0 Bewertungen
04
Mag. Thomas HANSA Familien­recht | Scheidungs­recht | Sport­recht | Straf­recht | Verkehrs­recht
4240 Freistadt Zemannstraße 13 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Verkehrsrecht"

Expertentipp

Es ist hinlänglich bekannt, dass wenn man ein KFZ anmelden möchte, dies nur in Verbindung mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung möglich ist. Dies geschieht deshalb, damit die übrigen Verkehrsteilnehmer nicht auf ihrem Schaden „sitzen bleiben“, wenn ihnen ein anderer – persönlich möglicherweise zahlungsunfähig oder zahlungsunwilliger – Verkehrsteilnehmer schuldhaft einen Schaden zufügt.

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Rechtsnews

Wenn Ihr Pickerl abgelaufen ist, dürfen Sie mit Ihrem Auto in Österreich noch 4 Monate nach Fälligkeit fahren, ohne Strafen fürchten zu müssen. Bei Fahrten ins Ausland ist die Situation anders – hier drohen Strafen direkt nach Ablauf der Gültigkeit.

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Rechtsnews

Zwischen 1. November und 15. April müssen Sie in Österreich Winterreifen montieren, wenn winterliche Verhältnisse herrschen. Passiert ein Unfall und Sie fahren noch mit Sommerreifen, drohen nicht nur empfindliche Geldstrafen – auch Versicherungen können den Versicherungsschutz verweigern.

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