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Dr. Josef LAGLER Liegenschafts- und Immobilien­recht | Zivil­recht | Insolvenz­recht | Familien­recht | Verkehrs­recht | Scheidungs­recht
7132 Frauenkirchen Franziskanerstraße 62 marker
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Expertentipp

Neben neuen Mindestinhalten von Dienstzetteln und Dienstverträgen wurde eine gänzlich neue Bestimmung zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen in der EU-Transparenzrichtlinie vom 28.03.2024 eingeführt.

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Welche Konsequenzen drohen einem Schwarzfahrer? Darf ein Schwarzfahrer festgehalten werden? Befugnisse der Kontrollorgane und deren Grenzen im Überblick

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Ab 1.1.2016 wird die Immobilienertragsteuer auf den Veräußerungsgewinn bei privaten Grundstücksveräußerungen von 25% auf 30% angehoben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich die Immobilie im Privatvermögen oder im Betriebsvermögen befindet. Alternativ kann auch der allgemeine Einkommenssteuertarif (25% - 55%) gewählt werden. Für Körperschaften gilt diese Neuerung nicht. Hier kommt es auch weiterhin zu einer Steuerbelastung mit 25% KÖSt bzw. Zwischensteuer.

Von Mag. Wolfgang Schmid, Steuerberater und Partner bei ARTUS

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