Rechtsanwalts-Übersicht für Strafrecht in Buch bei Jenbach

Sie haben eine rechtliche Frage im Bereich Strafrecht und suchen einen spezialisierten Rechtsanwalt in Buch bei Jenbach? Weiter unten finden Sie eine Liste von Rechtsanwälten in Buch bei Jenbach mit Bewertungen von Klienten. Auf dem jeweiligen Profil können Sie sich ein besseres Bild machen, ob der betreffende Anwalt für Sie in Frage kommt.

Falls Sie einen Rechtsanwalt in Buch bei Jenbach mit einer anderen Spezialisierung als Strafrecht suchen, finden Sie hier eine weitere Auswahl von Rechtsbereichen:

1 Anwalt - Strafrecht in Buch bei Jenbach
Mag. Martin ENGELBRECHT
Mag. Martin ENGELBRECHT Straf­recht | Datenschutz­recht | Internet­recht | Zivil­recht
3100 St. Pölten Andreas-Hofer-Straße 8 marker
55 Bewertungen
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Dr. Marion FÖGER-EDLINGER Unternehmens­recht | Straf­recht | Schadenersatz- und Gewährleistungs­recht | Gewerbe­recht | Liegenschafts- und Immobilien­recht
6200 Buch bei Jenbach Maurach 341 marker
0 Bewertungen

Rechtsnews & Expertentipps zum Thema "Strafrecht"

Rechtsnews

Was ändert sich durch die OGH-Entscheidung in der Onlinekasino Sparte? Illegale Onlinekasino Geschäftsführer*Innen haften. Glücksspielindustrie im Wandel. Spieler*Innen- und Gesellschaftsschutz im Fokus. Haft und Schadenersatz möglich.

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Umgangssprachlich hat sich bereits der Begriff der Fußfessel etabliert, wobei man richtigerweise von „elektronisch überwachtem Hausarrest“ sprechen müsste. Die teils verbreitete Vorstellung, dass die Möglichkeit der elektronischen Fußfessel große Mengen Krimineller in die Gesellschaft zurückführt, ist jedenfalls verfehlt. Um in den „Genuss“ zu kommen, Freiheitsstrafen zu Hause absitzen zu dürfen, müssen viele, meist für Häftlinge nur schwer erfüllbare Voraussetzungen erfüllt sein.

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Eine allzu bekannte Situation: Ein Vertreter der GIS klingelt an der Tür, verlangt Auskunft über die Verwendung von Fernsehern und Radios oder will die Wohnung betreten. Doch was darf die GIS eigentlich und wie hoch sind die drohenden Strafen? In vielen Fällen stellt sich auch die Frage, ob die Geräteinhaber von der Gebühr befreit sind. Die reine Nutzung von PCs oder Laptops mit Internetanschluss wurde durch eine gerichtliche Entscheidung von der Gebührenpflicht jedenfalls ausgenommen.

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